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Peter K. schrieb am 4.1. 2007 um 14:03:31 Uhr über

Stiftung-zu-Gunsten-jugendlicher-Verbrechensopfer

Ich glaube, der Psychologe würde von Projektion sprechen: Der Kindesentführer, Erpresser, Kindsmörder als Opfer menschenrechtswidriger Folter durch die Polizei und Kämpfer für die Respektierung von fundamentalen Menschenrechten.

Das Geltungsbedürfnis dieses Menschen scheint unersättlich zu sein - und er selbst, wie man so schön sagt: völlig schmerzfrei.

Es lohnt sich, daß Urteil des LG Frankfurt (auf der HP des Landgerichtes veröffentlicht) im »Fall Daschner« nachzulesen.

Im Grunde genommen hat Daschner einen Fehler gemacht. Er hätte persönlich begleitet von etwa 20 bis an die Zähne bewaffneter Polizisten (Maschinenpistolen, Schlagstöcke usw) sich vor Gaefgen aufbauen sollen, und sich als Polizeigewaltiger vorstellen, und ihm eine scheuern müssen, daß er vom Stuhl gefallen wäre. Sodann wären die Maschinenpistolen durchzuladen und anzulegen gewesen. Nur Profis halten eventuell einer solchen Prozedur stand - Amateure brechen regelmässig zusammen.

Aber das wäre ja schon wieder menschenrechtswidrige Folter und strafbar gewesen ...

Ach ja.


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