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Die Leiche, am 1.10. 2012 um 10:57:37 Uhr
Vergewaltigen

Man sollte vielleicht noch einmal daran erinnern, was das Besondere an der Vergewaltigung ist: die gewaltsame, gegen den Willen des Opfers durchgeführte vaginale Penetration beinhaltet stets eine weitaus größere Verletzung der Integrität des Opfers, als etwa eine sonstige, etwa entwürdigende Behandlung (zB. Anpissen) oder eine anale Penetration auch dann, wenn dies zunächst einmal schmerzhafter sein kann. Denn: bei einer vaginalen Penetration insbesondere ohne Kondom - und nur die wenigsten Vergewaltiger unterziehen sich dieser wohlwollenden Maßnahme - besteht immer das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft. Auch wenn die »kriminologische Indikation« schon seit einem halben Jahrhundert immer ein Grund für den Schwangerschaftsabruch gewesen war - das, was da abgetrieben wird, ist eben nicht nur der Fötus des Täters, sondern auch der des Opfers. Die seelische Konfliktlage, die auf diese Weise entsteht, kann fürchterlich werden, wie man sich wohl ohne weiteres vorzustellen vermag. Die unterschiedliche strafrechtliche Behandlung von Vergewaltigung und »nur« sexueller Nötigung durch andere Praktiken oder gegenüber einem Mann ist daher in meinen Augen nicht nur richtig, sondern auch notwendig.


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