|
erwartet durch die Öffnung der Märkte Wohlfahrtssteigerungen in aller Welt, insbesondere auch in den Entwicklungsländern (OECD 2001).
Diese Potenziale bleiben nach Ansicht von Regierungen und internationalen Organisationen aufgrund einer Vielzahl staatlicher Regulierungen, die den Handel beschränken, unausgeschöpft. Dazu zählen sie vor allem die Begrenzung der Anzahl der Dienstleistungsanbieter, des Volumens der erbrachten Dienstleistungen und der Höhe ausländischer Beteiligungen. Weitere Barrieren existieren aufgrund von Anforderungen an Lizenzierungen, Qualifikationen oder an die Einhaltung technischer Normen (Reichert/ Schaub 2001). Die USA tragen in ihrem Verhandlungsvorschlag für die GATS-Runde eine umfängliche und äußerst aufschlussreiche Liste von Handelshemmnissen im Bildungsbereich zusammen:
· das Verbot von Dienstleistungen in Hochschulbildung, Erwachsenenbildung und Ausbildung seitens ausländischer Anbieter;
· fehlende Genehmigungen zur Errichtung von Niederlassungen ausländischer Anbieter in den WTO-Mitgliedsstaaten;
· unangemessene Restriktionen für die elektronische Übermittlung von Kursmaterialien;
· ökonomische Bedarfstests für die angebotenen Dienstleistungen; Maßnahmen, die einen örtlichen Partner vorsehen;
· wo amtliche Genehmigungen erforderlich sind, wird deren Gewährung außergewöhnlich lange verzögert; mitunter werden bei Verweigerung einer Genehmigung keine Gründe angegeben;
· steuerliche Benachteiligung ausländischer Anbieter; Vorzugsbehandlung örtlicher gegenüber ausländischen Partnern in entsprechenden Geschäftsverbindungen;
· Benachteiligung von Franchise- gegenüber anderen Geschäftsformen;
· unklare und unfaire Gesetzgebung und Regulierungspraxis;
· unklare und intransparente Bekanntgabe der Subventionen für Hochschulbildung, Erwachsenenbildung und Ausbildung;
· unproportional hohe und Unwirtschaftlichkeit verursachende Schutzbestimmungen für örtliche Arbeitskräfte;
· Erschwernis der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zeitweise benötigter Spezialisten (wie Manager, Computerspezialisten, Referenten);
64 4. Die GATS-Verhandlungen im Bildungsbereich
· außergewöhnlich hohe Gebühren- und Steuerzahlungen für den Gevvinntransfer ins Heimatland; bzw. Pa-
· außergewöhnlich hohe Abgabenlasten für Lizenzen tent- und Pachtgebühren (WTO 2000).
GATS-Forderungen der Wirtschaft
Das Hauptinteresse privater Anbieter bei den Dienstleistungsverhandlungen richtet sich gegenwärtig auf die tertiäre und die Erwachsenenbildung, wobei sich die Unternehmen die Aufnahme einer neuen Kategorie »Training« in die GATS-Klassifi kation wünschen. Damit ist im Wesentlichen der lukrative Markt der unternehmensbezogenen Weiterbildung gemeint, der entweder durch konzerninterne Mitarbeiterinnen oder externe Anbieter organisiert wird. Die Coalition of Service Industries (CSI), der Lobbyverband US-amerikanischer Dienstleistungsunternehmen, fordert für den Bildungsbereich in der neuen GATS-Runde u.a.: n, befristete
· Erleichterungen für ausländische Niederlassunge
Arbeitsmigration von Lehrpersonen und grenzüberschreiten-
de Lieferung per Video, CD-ROM und Internet;
· Studierende sollen erleichterten Zugang zu US-amerikanischen Bildungs- und Weiterbildungsangebc)ten in ihren Heimatlän-
dern erhalten; stitutionen sol-
m Abschlüsse und andere Zertifikate von US-IN
len durch die Behörden anderer Länder anerkannt werden;
m die geistigen Eigentumsrechte an US-Bildungsmaterialien sollen international durchgesetzt, Zollbestimmungen, Währungskontrollen und Investitionsauflagen hingegen gelockert wer-
den (CSI 2000). irtschaft für
Bildungsbezc)gene Forderungen der deutschen w
die GATS-Verhandlungen konnten bisher nicht ermittelt werden. Allerdings erwartet Gerhard Crornme, Aufsichtsratsvorsitzender von ThyssenKrupp, von der Öffnung des Bildungssektors, dass damit »der im europäischen Bildungssystem vorherrschenden Kultur der Faulheit« ein Ende bereitet werden könne (wvvw.xs4a11.n1-ceo/observer7/ebs.html vorn 11.02.02).
4. Di GATS-Verhandlungen im Bildungsbereich 65
|