Als pflichtbewusster Vater denke ich - und ich halte es auch so durch -, dass Kinder - Mädchen wie Buben - streng erzogen werden müssen! Gerade in diesen Zeit, in denen jeder Massstab abhanden gekommen ist! Dazu gehört natürlich die körperliche Züchtigung - wenn nötig. Wenn eine Strafe erteilt werden muss, dann hat sich die ganze Familie einzufinden, also eher am Abend; denn die Strafen sollen ja für die ganze Familie erzieherisch und abschreckend sein.
Zuerst wird dem ungehorsamen Jugendlichen sein ungehöriges Verhalten vorgehalten. Dann setze ich die Strafe fest. Wenn der Jugendliche sein ungehöriges Benehmen nicht einsieht, wird er für dieses halsstarrige Wesen ebenfalls bestraft.
Jede Strafe besteht aus einer körperlichen Züchtigung (Züchtigung), einer Einschränkung der Freiheit (Hausarrest) und einer Besinnung auf den richtigen Weg durch eine Zusatzaufgabe (Strafaufgabe).
Je nach Ungehorsam werden die einzelnen Teile der Strafe verschieden hart ausgesprochen bzw. ausgeführt. Der Hausarrest erstreckt sich auf eine oder mehrere Wochen; die Besinnung besteht aus einer schriftlichen Arbeit im Zusammenhang mit dem Ungehorsam und wird während des Hausarrestes ausgeführt.
Die körperliche Züchtigung wird gleich nach der Familiensitzung ausgerichtet: Sie besteht aus Schläge mit dem Rohrstock, und/oder mit dem Lederriemen, und/oder mit der neunschwänzigen Klopfpeitsche. Ort der Züchtigung ist immer der nackte Unterkörper: Gesäss, Oberschenkel und Unterschenkel. Peitschenhiebe auf die Innenflächen der Oberschenkel werden als Strafverschärfung angewandt.
Sollte an einem Tag mehrere Übertretungen (fortgesetzter Ungehorsam) vorgekommen sein - was bei maulenden Pubertierenden ja häufig vorkommt -, dann werden die Übertretung einzeln abgestraft - ohne Rücksicht aufs Strafmass!
Der Hausarrest wird verlängert, wenn während dieser Zeit weitere Übertretungen vorkommen.
Strafsitzungen finden regelmässig statt; dies kann auch jeden Abend der Fall sein.
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