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Die Leiche schrieb am 18.12. 2007 um 22:52:11 Uhr über

Friedenspanzer

Es ist die Pflicht der Truppe und ihrer Ausrüster, dem künftigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zu Friedenszeiten nicht unvorbereitet entgegenzusehen, sondern in logistischer, führungsmässiger und technischer Hinsicht Maßnahmen zur Anpassung an diese neuen Aufgabenstellungen zu ergreifen.

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Der »Friedenspanzer« sieht sich gänzlich anderen Anforderungen ausgesetzt, als der für das Gefecht mit verbundenen Waffen entwickelte Kampfpanzer. Der Friedenspanzer sieht sich vor allem folgenden Aufgabestellungen ausgesetzt:

a) Im Rahmen der Terrorbekämpfung ist es Aufgabe des Friedenspanzers, Strassen und Bewegungsräume schnell, flexibel und weiträumig gegen Bewegungen von infanteristischen und mobilen, allenfalls leicht gepanzerten Kräften zu sperren, gegebenenfalls errichtete Sperren zu durchbrechen, und infanteristische Spezialeinheiten zum Einsatzort zu geleiten, Deckung und Feuerschutz zu gewähren, und als Transportmittel auch unter Infanteriefeuer zur Verfügung zu stehen. In extremer Lage muß der Friedenspanzer auch in der Lage sein, etwa in Gebäuden verschanzte und schwer bewaffnete Terroristen schnell und effizient kampfunfähig zu machen.

b) Im Falle innerer Unruhen kommt die Anforderungen hinzu, daß der Friedenspanzer errichtete Barrikaden durchbrechen, und Menschenmengen zerstreuen können soll. Die Erfahrungen im ehemaligen Warschauer Pakt zeigen mehr als deutlich, daß der massierte Einsatz von Panzertruppen ein hervorragendes Mittel zur Beendigung auch größerer Demonstrationen und somit der Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung sein kann. Hinzu kommen Geleitschutzdienste für Behörden und Verfassungsorgane.

Aus diesem Anforderungsprofil ergibt sich, daß der Friedenspanzer

- in jedem Falle auch über die Besatzung hinaus 5-6 Personen transportieren können soll
- als Primärwaffe nicht auf weittragende und hochexplosive Kanonen angewiesen ist, sondern automatische Waffen geringeren Kalibers und hoher Kadenz ausreichend und den Anforderungen besser entsprechend sind
- Anforderungen zur Bewältigung fester Hindernisse durch Sekundärbewaffung wie Raketen genüge getan werden kann
- Panzerung gegen großkalibrigen Beschuß und Beschuß aus der Luft nicht unbedingt erforderlich und entbehrlich sind.
- Tarnung und niedrige Bauweise insbesondere für den Einsatz gegenüber gewaltbereiten Demonstranten nachteilig sind.

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