DFG verlangt Regelung über Wissen um fehlerhaftes Erbgut Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Entscheidung der Bundesregierung, 870 Millionen Mark für die Genomforschung bereit zu stellen, begrüßt. Damit kann man sehr viel weiter kommen«, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker am Dienstag im DeutschlandRadio Berlin. Zugleich betonte Winnacker, es gebe ein Recht auf Wissen und Nichtwissen um Fehler im Erbgut. Das Recht darauf, dass man über Ungewissheiten, die sich durch Fehler im Erbgut aufschlüsseln lassen, nichts wissen will, und das Recht darauf, dass man es wissen darf, müsse entsprechend geregelt werden. Am Montag waren die Daten des menschlichen Genoms nahezu vollständig veröffentlicht worden. Winnacker hob in diesem Zusammenhang die medizinischen Chancen der Genomforschung hervor. Viele Krankheiten seien in den Genen angelegt. Allerdings würden diese Erbkrankheiten nur 0,1 bis 0,2 Prozent zur Sterberate beitragen. Die wirklichen Killer seien Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und einige neurologische Erkrankungen. Diese seien zwar auch durch Gene verursacht, aber nicht nur durch den Ausfall eines Gens, sondern mehrerer gleichzeitig. Dies müsse verstanden werden, um Therapien entwickeln zu können. Winnacker würdigte zudem die derzeitige öffentliche Debatte um die ethische Dimension der Genomforschung. Dies sei wichtig und die Forschung hätte es sich »schon viel länger gewünscht", sagte der DFG-Präsident.