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Dr.B.-H., am 18.5. 2001 um 00:53:12 Uhr
Genomforschung

DFG verlangt Regelung über Wissen um fehlerhaftes
Erbgut

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die
Entscheidung der Bundesregierung, 870 Millionen Mark für die
Genomforschung bereit zu stellen, begrüßt. Damit kann man
sehr viel weiter kommen«, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig
Winnacker am Dienstag im DeutschlandRadio Berlin. Zugleich
betonte Winnacker, es gebe ein Recht auf Wissen und
Nichtwissen um Fehler im Erbgut. Das Recht darauf, dass
man über Ungewissheiten, die sich durch Fehler im
Erbgut aufschlüsseln lassen, nichts wissen will, und das
Recht darauf, dass man es wissen darf, müsse entsprechend
geregelt werden. Am Montag waren die Daten des
menschlichen Genoms nahezu vollständig veröffentlicht
worden.

Winnacker hob in diesem Zusammenhang die medizinischen
Chancen der Genomforschung hervor. Viele Krankheiten seien
in den Genen angelegt. Allerdings würden diese
Erbkrankheiten nur 0,1 bis 0,2 Prozent zur Sterberate
beitragen. Die wirklichen Killer seien
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und einige neurologische
Erkrankungen. Diese seien zwar auch durch Gene verursacht,
aber nicht nur durch den Ausfall eines Gens, sondern
mehrerer gleichzeitig. Dies müsse verstanden werden, um
Therapien entwickeln zu können.

Winnacker würdigte zudem die derzeitige öffentliche Debatte
um die ethische Dimension der Genomforschung. Dies sei
wichtig und die Forschung hätte es sich »schon viel länger
gewünscht", sagte der DFG-Präsident.


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