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Die Leiche schrieb am 18.10. 2012 um 12:36:48 Uhr über

Grundstudium

Das Grundstudium zerfällt in drei Teile: einen Geistigen, einen Körperlichen und einen Sexuellen.
Das Hauptfach des geistigen Grundstudiums ist die Geschichte mit ihren Subdisziplinen der Kultur, Philosophie- und Kirchengeschichte. Als Nebenfächer können unter biologischer Antropologie, analytischer Psychologie, Literatur, Mathematik, Zeichnen, militärischer Strategie und Musik gewählt werden. Mindestens drei dieser Fächer sind zu belegen.
Das Körperliche Grundstudium hat seinen Schwerpunkt in der Erfahrung des eigenen Körpers und der Natur. Es findet daher weitestgehend im Freien statt. Waldläufe und Märsche sind darin ebenso enthalten, wie Übernachtungen im Freien, Baden in natürlichen Gewässern sowie der Umgang mit Pflanzen und Tieren. Alle Studenten sind verpflichtet, einen kleinen Kräuter- und Gemüsegarten anzulegen und zu pflegen, sowie neben einem aus einem Tierheim zugeteilten Hund ein weiteres Tier zu halten und zu pflegen. Es kann, je nach Verfügbarkeit, zwischen Hasen, Enten, Hühnern und Ziegen gewählt werden. Schweine, Pferde und Rindviecher sind dem Hauptstudium vorbehalten. Aufzucht und Pflege von Cannabispflanzen gehört ebenso zum Grundstudium, wie das Fangen, Ausnehmen und Zubereiten von Fischen.
Der sexuelle Teil des Grundstudiums konzentriert sich auf die sexuelle Erforschung des eigenen Körpers und den des eigenen Geschlechts im wesentlichen in Kleingruppenarbeit. Die grundlegenden Techniken von Schleimhaut- und Nichtschleimhautstimulation, Streicheln und Umarmungen werden vermittelt, ebenso die Penetration und Verwendung von Hilfsmitteln. Heterosexuelle Betätigung ausserhalb des Studiums ist zwar nicht verboten, jedoch anzeigepflichtig, da die Heterosexualität ebenfalls dem Hauptstudium vorbehalten ist. Das Grundstudium endet mit einer Zwischenprüfung, die wesentlichen darin besteht, daß die Studenten ihren Lehren gründlich in den Arsch zu ficken haben, was gewährleisten soll, daß die Lehrer ihre Arbeit auch vernünftig tun. Wer versagt, wird von künftiger Lehrtätigkeit ausgeschlossen.


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