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jeffrey schrieb am 9.5. 2003 um 10:55:10 Uhr über

Schweiz

Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein Bundesstaat – einer von weltweit 23 und unter diesen, nach den Vereinigten Staaten von Amerika, der zweitälteste.

Die Bundesverfassung bildet die rechtliche Grundordnung der Eidgenossenschaft. Sie enthält die wichtigsten Regeln für unser staatliches Zusammenleben. Sie gewährleistet die Grundrechte der Personen und die Mitwirkung des Volkes, verteilt die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen und umschreibt die Zuständigkeiten der Behörden.

Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in drei politische Ebenen:

Der Bund
Die Kantone
Die Gemeinden

der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat (der andere häufig gebrauchte Ausdruck dafür ist Eidgenossenschaft). Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigtzum Beispiel in der Aussen- und Sicherheitspolitik, beim Zoll- und Geldwesen, in der landesweit gültigen Rechtsetzung und in anderen Bereichen. Aufgaben, die nicht ausdrücklich Bundessache sind, fallen in die Zuständigkeit der nächst unteren Ebene: diejenige der Kantone.

die Kantone

Seit der Gründung des Kantons Jura 1978 besteht die Schweiz aus 23 Kantonen, von denen drei (nämlich Unterwalden, Appenzell und Basel) geschichtlich bedingt in je zwei Halbkantone geteilt sind. Die Kantonehäufig auch Stände genanntsind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil ihrer Souveränität abgetreten haben.

Jeder Kanton und jeder Halbkanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die Grösse der Kantonsparlamente variiert zwischen 58 und 200 Sitzen, jene der Kantonsregierungen zwischen 5, 7 und 9 Personen.

Die direkt-demokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus. In allen andern Kantonen entscheidet das Volk ausschliesslich an den Urnen.

die Gemeinden

Alle Kantone sind in politische Gemeinden gegliedert – zurzeit sind es 2903. Ihre Zahl nimmt wegen laufender Gemeindezusammenlegungen weiter ab.

Rund ein Fünftel der Gemeinden haben ein eigenes Parlament; vier Fünftel kennen hingegen noch die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung.

Neben den Aufgaben, die ihnen vom Bund und vom Kanton zugewiesen sindzum Beispiel das Führen der Einwohnerregister oder der Zivilschutz –, nehmen die Gemeinden auch ihre eigenen Befugnisse wahretwa im Schul- und Sozialwesen, in der Energieversorgung, im Strassenbau, bei der Ortsplanung, den Steuern usw. Diese Zuständigkeiten regeln sie weitgehend selbständig.

Den Umfang der Gemeindeautonomie bestimmen die einzelnen Kantoneer ist deshalb recht unterschiedlich.



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