Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Ehebett«
mm^ schrieb am 20.11. 2001 um 18:47:42 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
Per Gesetz ist die Ehebett-Funktion bei allen ab dem 1.4.1980 neu erworbenenen Möbelstücken zunächst nicht aktiviert. Sofern man dem Hersteller gegenüber den erforderlichen Nachweis erbringt, erhält man im Laufe einer Woche einen Freischalt-Code. Dafür ist eine Bescheinigung des örtlichen Standesamts vorzulegen, auf den Arier-Nachweis wird meist stillschweigend verzichtet. Die berechneten Gebühren dürfen DM 25,79 nicht übersteigen. Im Zuge der Umstellung auf Euro ist mit gelegentlichen Rundungseffekten zu rechnen.
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