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ARD-Ratgeber, am 30.5. 2005 um 03:22:46 Uhr
Ulrike-Meinhof-Straße

Ich habe keine genaue Kenntnis in wie weit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg Bürgerbegehren zu läßt. Sicherlich gibt es dies Element der Bürgerentscheide, aber ich frage mich ob die Bevölkerung auch über Straßenumbennungen entscheiden kann. Bei genügend Unterschriften wäre es aber denkbar...

ich denke an eine Initiative zur Umbennung der Asperger-Straße in Ulrike-Meinhof-Straße.

Ich sage UlrikeMeinhof, ich sage nicht AndreasBaader oder GudrunEnnslin, ich sage UlrikeMeinhof.

Gut, die Aussichten auf genügend Stimmen werden sehr gering sein, aber dennoch...

Man stelle sich vor der Knast in Stammheim hätte dann nicht mehr die Anschrift Asperger-Straße 60, sondern läge an der Ulrike-Meinhof-Straße 60.

Als besondere Gaudi müßte Wendehals Schily das Straßenschild feierlich enthüllen. Das wäre konkret, (Vorsicht Wortspiel) Aufarbeitung von Geschichte.

Ist nur so'n Gedankenspiel, wird ja sowieso nichts. Man könnte auch die Hanns-Martin-Schleyer-Halle umbennen. Nein, das wär vielleicht doch zu heftig, aber eine Ulrike-Meinhof-Straße...

Wenn es nicht klappt, kann man sie ja noch in Emil-Figge-Straße umtaufen. Oder die Idee wieder verwerfen.





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