Die Unzucht sollte aus der Öffentlichkeit streng, konsequent und rücksichtslos ausgemerzt werden. Ich befürworte durchaus eine Auslegung, nach welcher schon das öffentliche Ineinandergreifen der Hände (vulg. "Händchenhalten), länger als dieses zum Zwecke einer Begrüßung (Händeschütteln) dienlich ist, nach diesem Tatbestand geahndet werden könnte.
Man sollte einmal etwas in Richtung von Berufsverboten und Ähnlichem überlegen. Für das gegenseitige, ich kann es nicht anders nennen, abschnullen - in der U-Bahn z.B. besonders widerwärtig - sollten darüberhinaus längere Haftstrafen ins Auge gefaßt werden.
Man mag sich jetzt wundern, ob dies alles verhältnismäßig sei, aber wenn man einmal genau hinsieht, dann wird man feststellen, daß gerade jene Leute, die gegen solches Vernunftgebot noch heute in der Zeit der Straflosigkeit verstoßen, ausnahmslos Trottel sind, denen die Dümmlichkeit regelrecht aus dem Gesicht trieft und deren Ausschluß aus der öffentlichen Gesellschaft - hierzu dient nun einmal ein Gefängnis - dieser in erster Regel zum Schutze dient. Der Schutzanspruch der Gesellschaft vor den Gefahren der Einfalt ist zwar noch nicht explizit im Gesetz formuliert, aber man darf doch annehmen, daß dieser als ein quasi naturrechtlicher Grundsatz auch ohne konkrete Erwähnung bei der Idee von der unantastbaren Würde des Menschen mitgedacht werden muss.
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