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Freno schrieb am 10.3. 2021 um 21:33:34 Uhr über

Mobbing

»Hallo Herr, Frau, Divers xy, setzen Sie sich ! Wir müssen mal miteinander reden ! Sie machen in letzter Zeit einen sehr abgespannten, angestrengten Eindruck ! Es geht Ihnen ganz offensichtlich nicht gut ! Sie müssen mal raus, sich entspannen - Urlaub machen ! Ich gewähre Ihnen deswegen mit sofortiger Wirkung Urlaub bis zum ... Und wir freuen uns alle sehr darauf, Sie danach in alter Frische wieder in unserem team willkommen heißen zu können ! Sie können gleich nachhause gehen, das ist alles schon geregelt !«

Dieser Zwangsurlaub wirkt besonders impressiv in der kalten Jahreszeit und vor allem dann, wenn der Bestrafte u.U. schon Urlaub gebucht, aber nicht beim Arbeitgeber beantragt hatte, der nun durch den Zwangsurlaub verbraucht wird. Da muß dann der Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht für den abgespannten Arbeitnehmer knallhart bleiben und auf dem Urlaub in der nasskalten Regenwetterperiode bestehen !


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