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tootsie schrieb am 15.1. 2013 um 19:41:15 Uhr über

Pfefferspray

Es gibt verschiedene Sorten. Legal darf man Pfefferspray zur Abwehr von Tieren verwenden. Das Zeug, das die Polizei den Rastamädchen in die Fresse spritzt, ist wesentlich stärker und auch gar nicht erhältlich. Zumindest auf gesetzeskonformem Wege.

Wer Pfefferspray gegen Menschen einsetzt, macht sich strafbar. Im Falle von Selbstverteidigung überwiegt aber das Recht desjenigen, der von einem fiesen Maskenmann angegriffen wird.

Oh, der Magister hat sich ebenfalls mit Pfefferspray eingedeckt, weil viele Menschen ihre verdammten Großkotmolosser frei laufen lassen. Die sind im Regelfall schlecht erzogen und hören nicht. Wenn so ein Ding plötzlich vor einem steht und knurrt und auch auf Zurufe des Herrchens nicht reagiert, dann gibt es eben eine Ladung direkt in die Schnauze. Sollte der Hundehalter frei drehen, kann man auch diesen mit einem gezielten Sprühstoß außer Gefecht setzen.

Tolle Erfindung. Allerdings sollte man bei Gegenwind lieber auf den Einsatz eines so genannten Fogs verzichten, und statt dessen den Jet verwenden. Der Magister hat dementsprechend immer zwei Dosen mit dabei.


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