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Pech & Schwefel schrieb am 19.4. 2009 um 23:04:15 Uhr über

MeinProblem

Hallo ihr Lieben,

hab mal eine Frage und hoffe ihr könnte mir die beantworten...

Also ich hatte am 29.01.2009 einen Arbeitsunfall. Bin in der Arbeit umgeknickt und war dann 3 Wochen krank geschrieben, danach wurde der Fall per Berufsgenossenschaft und Durchgangsarzt abgeschlossen.
Während der Untersuchung des Arbeitsunfalls hatte sie ein Zufallsbefund ergeben, wegen dem ich dann weiter krankgeschrieben war, allerdings lief das dann nicht mehr unter Arbeitsunfall und hatte auch eine andere Diagnose auf der Krankmeldung.

Jetzt zu meiner Frage. Da es ja diese Frist von 6 Wochen gibt in der es Entgeltfortzahlungen gibt.

Im Internet stand das egal ob die AU-Bescheinigungen durchgängig waren oder nicht das wegen der Gleichen Diagnose dann einfach 6 Wochen addiert werden.

Bei mir stand aber im Grunde immer eine andere Diagnose drauf und wie gesagt die ersten drei Wochen liefen über BG.

Jetzt muss ich operiert werden, natürlich hab ich erst Mitte Mai einen Termin gekriegt.

Wie lange habe ich jetzt Anspruch auf Entgeldfortzahlungen , und werden die letzten Krankmeldungen inklusive BG-Fall gerechnet oder weil es ja eine andere Diagnose war separat????

Danke für eure Hilfe


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