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gerichteter Graf schrieb am 19.6. 2018 um 18:32:00 Uhr über

Konkubine

Dass Konkubine heute allgemein als »Liebesaffäre«, »Gespielin« oder auch »Hure« betrachtet wird, ist eigentlich ein subtiler Bedeutungswandel.
Eigentlich ist die Konkubine eine »Beiwohnerin« und damit eine Lebensgefährtin ohne den Status als Ehefrau.
Das kann verschiedene Gründe haben, etwa weil eine offizielle Ehe aus religiösen, familiären oder politischen (Adel!) Gründen nicht gewünscht ist oder war. Oder weil schon eine formale Ehefrau vorliegt oder...

Natürlich bedeutete dieser Zustand zumindest latent ein gewaltiges Machtgefälle in Gesellschaften, in denen keine Gleichberechtigung herrscht.
Aus der Ehe erwachsen gegenseitige Pflichten. Die Konkubine kann dagegen über Nacht hinausgeworfen werden und sie kann sich nur auf moralisch-emotionale Schuldigkeiten berufen.

Heute spielt das keine Rolle mehr, weil beide Ehepartner zumindest formal gleichberechtigt sind.
Im Ergebnis erlebt das Konkubinat eine Wiedergeburt. Ist ja schön unverbindlich gegenüber der Ehe.
Manche junge Damenbekanntschaften brüsten sich mit 19 oder 23 darin, jetzt einen »Verlobten« zu haben, obwohl beide Seiten keine konkreten Absichten haben zu heiraten. Das Heiratsversprechen als eine Art juristische Ficktion... Pardon, Fiktion.
Wenn man sich anguckt, wie einfach die Scheidung ist, so ist selbst die standesamtliche Ehe eine Form von Konkubinat.


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