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Also, am 12.12. 2015 um 00:26:28 Uhr
Verdummung

So ging es mit dem Äußeren des Hauses. Seine innere Geschichte weiß von Ähnlichem zu sagen, von Veränderung, Umgestaltung, Ausbau, von Wandlungen und Verschiebungen. Erziehungs- und Lehranstalt wollte anfangs das Pfarrwaisenhaus sein. Erst wurde an die vorgesehene Verbindung mit der kaum lebensfähigen hiesigen Lateinschule nicht herangetreten. Nach freiem Übereinkommen gab und nahm man später die Schüler herüber und hinüber, nachdem es sich als praktisch erwiesen hatte, daß hüben und drüben nur einzelne Klassen geführt würden. Die Rektoren der lateinischen Schule aber wurden als Freunde und Mitarbeiter der Anstaltserzieher auch in der Anstaltsverwaltung und Leitung maßgebende Organe, bis das Jahr 1855 eine klare Regelung des Verhältnisses zwischen Anstalts-Schulen undder aus zwei Klassen bestehenden königlichen Subrektoratsschule“ brachte. Auch hier ist es Pflicht der Dankbarkeit, Namen festzuhalten, die für Schule und Anstalt, wie für die Pfarrgemeinde unvergessen bleiben sollen: Die Namen der 2. Pfarrer und Subrektoren: Harleß, Engelhardt, Seßner, Lohmann, Seyler und Hornung, von denen der letztgenannte mit der Anstaltsgeschichte der letzten 40 Jahre so eng verbunden ist. Infolge der neuen Schulordnung von 1874 trat eine neue Einrichtung der Schulklassen ein, so daß außer der besonderen Elementarschule 5 Lateinklassen vorhanden waren. 1881 wurde eine Assistentenstelle vom Kreise errichtet und dotiert, für die das Waisenhaus die freie Station stellte. Das Jahr 1898 brachte die Ausgestaltung zum sechsklassigen Progymnasium, die Verlegung zweier Schulklassen in ein besonderes Progymnasialgebäude; nach dem Brande erfolgte die Erbauung eines größeren Schulgebäudes durch die Stadt, sodaß nun räumlich Schule und Internat völlig getrennt sind. Die seit 1898 bestehende rechtliche Scheidung von Schule und Internat schließt eine tatsächliche Verbindung nicht aus. Das Waisenhaus hat 1/5 der Kosten für die Personalexigenz der Schule zu leisten, stellt neben 2 Ordinariaten Fachlehrer; der Rektor der Schule ist Mitglied des Direktoriums. Evangelische Gymnasiallehrer sind von Staatswegen der Anstalt garantiert.


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