Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 14, davon 14 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 3 positiv bewertete (21,43%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 30.9. 2009 um 01:40:41 Uhr schrieb
mcnep über schwarz-gelb
Der neuste Text am 30.4. 2019 um 14:07:19 Uhr schrieb
WeisseFahne über schwarz-gelb
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 10)

am 30.9. 2009 um 08:02:38 Uhr schrieb
über schwarz-gelb

am 24.10. 2009 um 11:36:10 Uhr schrieb
gerichteter Graf über schwarz-gelb

am 11.12. 2009 um 18:01:12 Uhr schrieb
Weltaufsichtsrat über schwarz-gelb

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Schwarz-gelb«

tootsie schrieb am 30.9. 2009 um 20:03:33 Uhr zu

schwarz-gelb

Bewertung: 1 Punkt(e)

Schwarz-gelb warnt der Lurch vor der eigenen Giftigkeit. Was das für die Politik bedeutet, bleibt abzuwarten. Je nun, Berliner Senatoren beklagen sich öffentlich über die steigende Geburtenrate bei Menschen, die keine Bank besitzen. Bald wird Sterilisation staatlich verordnet. Dann hat es sich auch mit den Transferleistungen für Menschen, die keiner braucht! Marken für Essen und Bekleidung, Suppenküchen vielleicht. Dann können auch höhere Töchter wieder guten Gewissens auf Minderleister spucken...

ruecker42 schrieb am 30.9. 2009 um 18:06:56 Uhr zu

schwarz-gelb

Bewertung: 1 Punkt(e)

§ 12. Hindernisse und Gefahrstellen

Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen muss durch schwarz-gelbe oder rot-weiße Streifen gemäß Anlage 1 Abschnitt 6 deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden.

Durchführungsanweisung zu § 12:

Es wird empfohlen, schwarz-gelbe Streifen vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Dies sind z. B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Stolperns von Personen oder des Fallens von Lasten besteht.

[...]


Anlage 1 Abschnitt 6:

6 Gefahrenkennzeichnung durch schwarz-gelbe bzw. rot-weiße Streifen



Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe „Gelbmindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.

(aus der Unfallverhütungsvorschrift vom 1. April 1995
in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Erster Nachtrag)
mit Durchführungsanweisungen vom April 2002
BGV A 8)

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