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Die Leiche schrieb am 9.8. 2012 um 09:52:02 Uhr über

Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte

Die Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte als zentrales Instrument der Planung und Kontrolle der Bratwurstverteilung in unsererm sozialistischen Staat wird vom Rat des Kreises auf Antrag der Bürger ausgegeben. Die Antragsstellung hat persönlich bei der Abt. Versorgungswirtschaft zu erfolgen, da bei dieser Gelegenheit im persönlichen Gespräch zwischen dem Bürger und den Organen der Versorgung der individuelle Bratwurstbedarf für die kommende Periode genau ermittelt werden kann. Selbstverständlich werden die von den Antragstellern gemachten Mitteilungen objektiv überprüft. Der Antrag auf Erteilung einer Bratwurstzuteilungskarte wird nicht nur den gesellschaftlichen Organen am Wohnsitz des Antragstellers, sondern auch seinem Betrieb, den Grundorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie den Massenorganisationen, bei denen der Antragsteller Mitglied ist (FDJ, GDSF, GST usw) zur Stellungnahme übersandt. In offener Aussprache der demokratisch gewählten Bratwurstzuteilungskommisssion wird sodann auf Grundlage der Stellungnahmen der gesellschaftlichen und staatlichen Organe sowie der Empfehlung des hauptamtlichen Parteisekretärs über die Bratwurstzuteilung für den einzelnen Bürger entschieden, und diesem gleichzeitig eine Bratwurstverteilungseinrichtung zur operativen Durchführung der Bratwurstversorgung zugewiesen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Bruchstellen bei der Bratwurstzuteilung - wenn also ein Bürger beispielsweise für das Jahr 1982 insgesamt 23,7 Bratwürste zugeteilt erhält, nicht etwa bedeuten, daß er an der Bratwurstverteilungseinrichtung eine in 7/10 geteilte Bratwurst erhält - die Bruchstellen werden vielmehr von einer Periode zur nächsten fortgeschrieben, so daß der Bürger regelmässig schon in der nächsten Versorgungsperiode eine weitere Bratwurst erhalten kann. Die Übergabe der Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte erfolgt durch die Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei und ist oftmals Anlass zu kleinen Feiern im Familien- und Nachbarschaftskreis. Auf Grundlage der Bratwurstzuteilungsberechtigungskarte erfolgt dann die Austeilungs des Bratwurstzuteilungsscheins auf dem Postwege, mit welchem der Bürger sodann bei der zuständigen Bratwurstverteilungseinrichtung an der Bratwurstversorgung teilhaben kann. Insbesondere dem aufopferungsvollen Einsatz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ist es zu verdanken, daß die durchnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Erteilung eines Bratwurstzuteilungsscheins inzwischen auf 34,3 Arbeitstage gesunken ist, was einen weiteren wichtigen Beitrag zur immer besseren Versorgung der Menschen in unserem Staate darstellt.


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