Eigentum
Bewertung: 2 Punkt(e)
»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«
(Art. 14 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 76, davon 76 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 20 positiv bewertete (26,32%) |
| Durchschnittliche Textlänge | 152 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung | 0,197 Punkte, 39 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
| Der erste Text | am 15.11. 2000 um 18:03:57 Uhr schrieb toxmax über Eigentum |
| Der neuste Text | am 6.6. 2021 um 10:38:12 Uhr schrieb Christine über Eigentum |
| Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 39) |
am 5.10. 2005 um 17:42:46 Uhr schrieb
am 29.7. 2005 um 23:22:22 Uhr schrieb
am 1.10. 2004 um 19:56:36 Uhr schrieb |
»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«
(Art. 14 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
»geistiges Eigentum« - gibt es das? Ein Widerspruch in sich. Wenn ich meine Gedanken behalte, dann kennt sie ja keiner und wenn ich sie mitteile, dann gehören sie mir ja nicht mehr.
Man verwechelt das gern mit Urheberecht.
Heute gibt es Bodeneigentum und morgen Lufteigentum. Es währe doch eine schöne Vorstellung eine Firma zu gründen die das Nutzungsrecht der Luft erwirbt. Dann bekommt jeder einen Geldzähler an den Kehlkopf und bezahlt wird nach genauerer Messung oder nach Flatrate.
Der Aktienrenner - So denkt heute die Welt!
Privateigentum von unvermehrbaren Gütern wie Boden - Rohstoffe - Wasser - Luft.
Privat = Privare = Rauben
Das heißt jeder Anspruch auf Bodeneigentumsrecht geht auf einen Raub zurück!
Das Recht gewährt der Staat - ein legaler Hehler!
| Einige zufällige Stichwörter |
Fuge
Koitalgynoid
Hirnrissigkeit
Mösennektar
|