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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 12.4. 2019 um 15:57:52 Uhr schrieb
ZEIT ONLINE über Whistleblowerin
Der neuste Text am 3.7. 2022 um 15:46:08 Uhr schrieb
Sülzhan über Whistleblowerin
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 4)

am 3.7. 2022 um 15:46:08 Uhr schrieb
Sülzhan über Whistleblowerin

am 19.4. 2019 um 18:04:03 Uhr schrieb
PfeifIn über Whistleblowerin

am 3.7. 2022 um 12:52:05 Uhr schrieb
Urlauber über Whistleblowerin

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Whistleblowerin«

ZEIT ONLINE schrieb am 12.4. 2019 um 15:57:52 Uhr zu

Whistleblowerin

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Die USA werfen dem in London festgenommenen WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin ChelseaManning vor. Assange werde beschuldigt, Manning dabei geholfen zu haben, ein Passwort eines Computernetzwerks der Regierung zu knacken, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Justizministeriums zum US-Auslieferungsantrag an Großbritannien. Demnach drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. ChelseaManning hatte von WikiLeaks veröffentlichte geheime Regierungsdokumente beschafft, die unter anderem Menschenrechtsverletzungen der US-Armee in Afghanistan enthüllt hatten.

Assange war in London festgenommen worden, wo er sich fast sieben Jahre lang in der Botschaft von Ecuador aufgehalten hatte, um einer Festnahme zu entgehen. Nun hat ihm aber die Regierung des lateinamerikanischen Landes das diplomatische Asyl entzogen, das ihm den Aufenthalt in der Botschaft ermöglichte.

Am Nachmittag erschien Assange vor Gericht in London. Er wies den Vorwurf zurück, sich nicht den Behörden gestellt zu haben, als ein schwedischer Haftbefehl vorlag, und damit gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben. Das Gericht befand ihn jedoch für schuldig, ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten. Gegen Assange war zunächst in Schweden wegen sexueller Vergehen an zwei Frauen ermittelt worden. Assange flüchtete in die Botschaft, weil er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in Schweden jedoch ihre Ermittlungen ein.

Assanges Anwalt hatte vor Gericht in London argumentiert, der heute 47-Jährige habe sich den Behörden entziehen müssen, da ihn kein fairer Prozess erwartet hätte und er an die USA hätte ausgeliefert werden sollen. Der Richter am Westminster Magistrates' Court wies das am Donnerstag als »lachhaft« zurück. Ein Datum für das Urteil steht noch nicht fest, bis dahin soll Assange in Gewahrsam bleiben. Am 2. Mai soll es vor demselben Gericht um das Auslieferungsgesuch der USA gehen. Assange wird nach Angaben seiner Anwältin Jennifer Robinson die Auslieferung »anfechten und bekämpfen«.

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