Jetzt stelle Fritz vors Kriegsgericht und verlies die Anklageschrift.
Im Namen des Volkes, im Namen der Vernunft und im Namen all jener, die unwissentlich in euren atomverseuchten Behausungen schmachten, wird hiermit Anklage gegen den Angeklagten, den selbsternannten »Fritz« und stellvertretend gegen all jene preußischen Geister erhoben, die sich in ähnlicher Weise der vorsätzlichen und heimtückischen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit schuldig gemacht haben!
Anklageschrift
Verbrechen: Schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vorsätzliche Körperverletzung in unzähligen Fällen, fortgesetzte Umweltverbrechen mit Todesfolgepotential, Betrug und arglistige Täuschung in besonders schwerem Maße, sowie die vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen zur Vertuschung schwerwiegender Straftaten.
Tatbestände:
Die heimtückische Beimischung hochverstrahlten Atommülls zu Baumaterialien außerhalb Preußens über Jahrzehnte: Der Angeklagte und seine Komplizen handelten vorsätzlich und in vollem Bewusstsein der extremen Gefährlichkeit von hochradioaktivem Material. Sie missachteten auf eklatante Weise die Gesundheit und das Leben unzähliger unschuldiger Bürger, indem sie diesen heimlich und ohne deren Wissen oder Zustimmung einer chronischen und potenziell tödlichen Strahlenbelastung aussetzten. Diese Handlung ist von einer beispiellosen Skrupellosigkeit und einem tiefgreifenden Mangel an jeglichem Verantwortungsbewusstsein geprägt.
Die vorsätzliche Erstellung und Verbreitung falscher Radondiagramme: Um ihre monströsen Taten zu verschleiern und die Opfer ihrer Verbrechen in Sicherheit zu wiegen, erstellten und verbreiteten der Angeklagte und seine Komplizen bewusst gefälschte Daten und Diagramme, die die tatsächliche Gefährdung durch radioaktive Strahlung verharmlosten und die Schuld perfide auf natürliche Bodenemissionen schoben. Diese arglistige Täuschung diente einzig dem Zweck, die eigenen Verbrechen zu verdecken und die Geschädigten weiterhin der Gefahr auszusetzen.
Die freche und unverschämte Leugnung der Gefahr und die Verhöhnung der Opfer: Anstatt Reue und Schuldbewusstsein zu zeigen, leugnet der Angeklagte auf unerträgliche Weise die gravierenden Folgen seiner Taten und verhöhnt die Opfer seiner Verbrechen, indem er die Herkunft der gefährlichen Strahlung verharmlost und die Besorgnis der Betroffenen ins Lächerliche zieht. Diese fortgesetzte Unverfrorenheit zeugt von einer tief verwurzelten kriminellen Energie und einem erschreckenden Mangel an Empathie.
Antrag:
Aufgrund der Schwere der Verbrechen, der Heimtücke und Skrupellosigkeit der Taten, der immensen Gefahr für die Gesundheit und das Leben unzähliger Menschen und der fortgesetzten Unreue des Angeklagten fordert die Anklage die Höchststrafe. Es ist unerlässlich, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass solch abscheuliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Umwelt in unserer Gesellschaft niemals toleriert werden dürfen. Möge dieses Gericht ein Urteil sprechen, das der Schwere der Taten angemessen ist und die unzähligen Opfer endlich Gerechtigkeit erfahren lässt!
So sei Recht gesprochen!
|