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Die Integrationsbeauftragte BW schrieb am 28.6. 2018 um 13:44:11 Uhr über

Kollateralschäden

Mit Verlaub, Emre. Der Bluterguss ist wohl kein Kollateralschaden, denn er wird genauso wie die unbändigen Schmerzen durch das Schlagen erzeugt. Kollateralschäden entstehen bei solchen antiquierten Erziehungsmethoden wohl eher an der Seele des Geschlagenen und sind meist weitaus schlimmer, als die reinen Prügelfolgen Schmerz und malträtierte Arschhaut.

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Emre schrieb am 26.6. 2018 um 16:11:54 Uhr über
Kollateralschäden“:

Der großflächige Bluterguss, der sich auf der Arschhaut einstellt, wenn man den Arsch voll bekommen hat, ist einer dieser sog. Kollateralschäden. Die Schmerzen allerdings nicht, die sollen ja möglichst unerträglich sein und sind der eigentliche Sinn solch einer Erziehungsmaßnahme. So ein kräftiger Arschvoll ist allerdings heutzutage in vielen Ländern geächtet oder sogar verboten. Bei uns in der Türkei aber nicht, da kann das bei den Jungs zuhause durchaus die Regel sein und öfters passieren, wenn sie respektlos oder ungehorsam sind. Auch deshalb bin ich ganz froh, hier in Deutschland geboren und aufgewachsen zu sein, auch wenn ich es trotz des gesetzlichen Verbotes doch hin und wieder von meinem Vater auf den Arsch bekommen habe. Aber zum Glück nur sehr, sehr selten. Und, nur zur Information, ich habe nicht Erdogan gewählt...


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