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tootsie schrieb am 28.7. 2015 um 01:42:05 Uhr über

Packungsbeilage

1. Einleitung

Eine Vielzahl von pharmazeutischen Produkten wird über die Grenzen des Herstellerlandes hinaus vertrieben. Die Pharmaunternehmen agieren auf internationaler Ebene, und der Gesetzgeber schreibt vor, welche Informationen einem Medikament beigefügt werden müssen.

Die wichtigste Informationsquelle für den Patienten stellt die Packungsbeilage dar. Sie zählt zu den Textsorten mit übereinzelsprachlicher Verbreitung, und in den verschiedenen Abnehmerländern können unterschiedliche Konventionen für die Textproduktion gelten.

Für den Übersetzer ist es unerlässlich, die Konventionen zu kennen, die im jeweiligen Abnehmerland gelten, weil sonst die Markteinführung gefährdet ist oder zumindest verzögert wird.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Situation in Europa und zeigt am Beispiel von Frankreich und Deutschland, welchen Veränderungen Packungsbeilagen unterliegen.

Dazu werden die Makrostrukturen der Texte als Tertium comparationis herangezogen. Diese gelten als hochgradig textsortenspezifisch, treten als gebrauchsfertige sprachliche Versatzstückebeispielsweise als Überschriften einzelner Abschnitte - an der Textoberfläche in Erscheinung, lassen sie sich also rasch identifizieren und unkompliziert vergleichen.


Hinzu kommen stilistische Besonderheiten, sofern sie die Textfunktion beeinflussen und deshalb aus translatologischer Sicht relevant sind.


Als Untersuchungsmaterial dienen französischen und deutschen Packungsbeilagen für das Medikament Zyprexa. Anhand der Texte von 1998 und 2014 soll demonstriert werden, wie die Gesetzgebung der EU Arzneimittelgesetze auf nationaler Ebene beeinflusst und die Textsortenkonventionen einander angleicht, um Hindernisse auf dem europäischen Arzneimittelmarkt zu beseitigen.

Der Blaster kann keine Fußnoten. Ich bin enttäuscht! Da fange ich gar nicht erst an, den Hauptteil zu schreiben, den ich natürlich nicht »Hauptteil« nenne.


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