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Wikipedia schrieb am 26.12. 2012 um 01:11:10 Uhr über

Thumbnail

Als Vorschaubild, Bildvorschau, Miniaturbild (vom italienischen „miniatura“) oder Thumbnail (englisch für „Minibild“ oder „Vorschaubild“; eigentlich „Daumennagel“)[1] werden kleine digitale Grafiken oder Bilder bezeichnet, die als Vorschau für eine größere Version dienen.
Inhaltsverzeichnis

1 Technische Details
2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs
3 Weblinks
4 Einzelnachweise

Technische Details

Der Einsatz von Vorschaubildern kann unterschiedliche Gründe haben. Kleine Bilder (u. U. mit Bildkompression) haben wegen der geringeren Dateigröße eine kürzere Ladezeit als große, was besonders im Internet zum Tragen kommt. Die Ladezeit einer Webseite ist oft direkt von den darin enthaltenen Bildern abhängig, denn Bilder stellen fast immer den größten Teil der Datenmenge einer Seite dar. Wenn also eine Seite auf große Bilder verzichtet, um die Ladezeit zu verbessern, kann durch den Einsatz von Vorschaubildern sichergestellt werden, dass der Besucher trotzdem kein Detail im Erscheinungsbild der Webpräsenz verpasst. Der Besucher kann anhand der Vorschaubilder entscheiden, welches der Bilder er in voller Größe betrachten möchte. Meist genügt ein einfacher Klick auf die Vorschaubilder. Die meisten Vorschaubilder sind zusätzlich komprimiert.

Ein weiterer Grund dafür, Vorschaubilder einzusetzen, ist deren Platzersparnis. Viele Bilder können so auf engstem Raum untergebracht werden. Der Besucher kann sich schnell einen Überblick verschaffen und bei Bedarf einzelne Bilder vergrößern. Somit kann der beschränkte Platz einer Seite effektiv genutzt und die Attraktivität durch Interaktivität weiter gesteigert werden.

Mit steigender Rechenleistung werden Vorschaubilder heutzutage bereits automatisch von Suchmaschinen, Bildbearbeitungs- und Bildverwaltungsprogrammen sowie modernen Benutzeroberflächen wie Windows XP, KDE und GNOME generiert.

Urheberrechtliche Bestimmungen sind bei der Verwendung von Vorschaubildern stets zu beachten.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde eine Klage einer Künstlerin abgewiesen, die eine Veröffentlichung ihrer Bilderauch als Vorschaubilder – im Internet verbieten lassen wollte (Az.: I ZR 69/08Urteil vom 29. April 2010).
Weblinks
Wiktionary Wiktionary: Vorschaubild – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Juristische Spitzfindigkeiten? »Thumbnails« verletzen Urheberrecht … – Artikel von Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse

Einzelnachweise

ThumbnailEintrag beim Übersetzer Beolingus der TU Chemnitz



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