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mcnep schrieb am 16.8. 2008 um 07:20:42 Uhr über

130-Mark-Grenze

Die Willkür allen gesetzgeberischen Tuns lässt sich zur Zeit besonders augenfällig an den völlig absurden Strafen zeigen, die der Gesetzgeber für den Besitz von Cannabis-Produkten vorsieht. Der konkrete aktuelle Stand ist mir nicht bekannt, das geht auch nach Gusto, Bundesland und Wahlperiode hin und her, aber die letzten Jahrzehnte ist es so gewesen, dass man im einen Bundesland (Bayern) für 0,9 Gramm Blütenstaub seinen Führerschein verlieren konnte, NRW dagegen zumindest noch vor einigen Jahren eine Eigenbedarfsgrenze von etwa 15 Gramm kannte. In Roermond übt die Stadtverwaltung auf Betreiben der deutschen Nachbarstädte Druck auf den einzigen örtlichen Coffeeshop aus, der inzwischen je Person nur noch maximal 6 Gramm wirkarmes Hasch verkaufen darf. Halb so schlimm, denn in Eindhoven gibt es ein halbes Dutzend dieser Läden, und jeder davon verkauft einem bis zu zehn Gramm pro Besuch. Wirre Willkür, wohin man schaut. Zum Glück bin ich in einem Alter, wo ein Kontakt mit der Staatsanwaltschaft niemand etwas anginge als mich selber: Sollte ich jemals mit dem BtmG in Konflikt kommen, sehe ich das als einen keinesfalls ehrenrührigen Interessenskonflikt in einer Zeit der Paradigmenwechsel. Der letzte Mensch, der für den Genuss von Kaffee, damals Coffie, hingerichtet wurde, konnte sich zum Glück nicht mehr über die kurze Zeit darauf erfolgte Legalisierung ärgern.


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