>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Matthias Schmidt, am 12.12. 2019 um 10:45:37 Uhr
Beichtgeheimnis

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es eine einzige Ausnahme vom Beichtgeheimnis. Wenn ein Jugendlicher in der Beichte dem Pfarrer gestand, dass er gewichst hatte, dann waren die Pfarrer angehalten, dies den Eltern des Jungen zu offenbaren. Der Junge sollte dann durch seine Eltern mit erzieherischen Maßnahmen vom Wichsen abgehalten werden, was damals natürlich in der Regel bedeutete, dass der Junge fürs Wichsen mit einer kräftigen Tracht Prügel bestraft wurde.

Wichsen ist auch heute noch eine Sünde, das ist klar. Aber gesetzlich ist es nicht verboten. Allerdings wird über ein generelles Verbot in Deutschlands Verbotspartei Bündnis 90/Die Grünen ernsthaft diskutiert. Mal sehen, was nach den nächsten Wahlen so passieren wird. Es wäre nur logisch, wenn »sündigen« im religiösen Sinn auch gesetzlich geächtet würde und Männern und Jungs das Wichsen verboten wird. Ob dadurch auch die Prügelstrafe wieder eingeführt würde? Vermutlich nicht, aber irgendwelche Strafen wird es bei Verbotsverstößen natürlich geben müssen.




   User-Bewertung: /

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite