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T. schrieb am 6.8. 2004 um 19:25:55 Uhr über

Berührungszwang

Als Du während einer langen Fahrt auf dem Beifahrersitz neben mir saßest und die Wärme des Tages uns müde werden ließ, ich aber als Fahrer wach zu bleiben genötigt war, während Du Dich zurücklehntest und wie jemand, der sich seiner Umgebung, die doch beinahe nur aus mir bestand, vertraut und sicher weiß, auch bald in einen leichten Schlaf fielst, da klingelte plötzlich Dein Mobiltelefon in Deiner Tasche. Dein Schlaf war nicht so leicht, dass Dich die Töne wecken konnten und für mich war die Tasche, die im Fußraum Deines Sitzes stand, während des Fahrens nicht erreichbar. Sollte also dieses Klingeln nicht von Dir ungehört wieder verstummen, war ich gezwungen, Dich zu wecken. Ohne über die Alternative nachzudenken, Dich mit einem Ruf Deines Namens auf das Telefon aufmerksam zu machen, berührte ich Deinen Körper mit der Kuppe meines rechten Zeigefingers. Ob das Klingeln gleichzeitig doch seinen Zweck erfüllte oder das zweimalige Tippen meines Fingers schon genug war, weiß ich nicht. Jedenfalls wurdest Du augenblicklich wach und griffest, ohne mir - wozu auch viel Aufhebens um eine Zweckmäßigkeit? - einen Blick zuzuwerfen, zum Telefon, nahmst das Gespräch an, redetest und lachtest. Ich aber zog die Hand zu mir zurück, fuhr weiter und spüre Dich heute noch auf meiner Fingerspitze.


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