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Bruder schrieb am 20.11. 2015 um 00:24:05 Uhr über

Gesichtssitzen

Wird dadurch die nächstliegende Frage nicht berührt, so finden wir auch Beispiele, dass dieselben Personen bald mit bald ohne einen Amtstitel erscheinen, und es kann sich dann fragen, gehören sie zu den Fürsten oder nicht. Eins der auffallendsten Beispiele geben die Herzoge von Limburg. Als Heinrich von Limburg seit 1107 des Herzogthumes Niederlothringen entsetzt war, behielt er, wie andere Grosse in ähnlichen Fällen, den Herzogstitel bei. Sein Sohn Walram erscheint 1121 und 1124 wieder als Graf; später wurde er im Herzogthume restituirt. Seit dieses dann seinem Sohne Heinrich von K. Konrad wieder entzogen war, wechselt der Titel aufs auffallendste. Er selbst nennt sich Herzog von Limburg und vereinzelt wird ihm dieser Titel anch von andern gegeben. In Kaiserurkunden erscheint er mehrfach als Graf, vereinzelt auch in einer kölnischen. Aber sowohl in Kaiserurkunden, wie durchgehends in den kölnischen Urkunden heisst er auch schlechtweg Henricus de Limburg oder dominus H. de Limburg, selbst da, wo sein Bruder neben ihm als Graf erscheint; es scheint, als habe man ihm den Titel eines Herzog nicht gewährt, er selbst den eines Grafen verschmäht. Seinem Sohne Heinrich wird dann wieder gewöhnlich der Herzogstitel beigelegt; doch finden wir auch ihn zuweilen noch einfach als Heinrich von Limburg bezeichnet, und er selbst bedient sich 1171 des geschraubten Titel: Ego H. filius domini Henrici filii ducis Walrami de Lemburgh, wie er ähnlich 1178 in Kölner Urkunde als dominus H. filius domini H. et nepos ducis W. bezeichnet wird. Auch in den Aachener Annalen erscheint er nur als dominus H. Limburgensis; Aegidius von Orval sagt von ihm: qui licet dux diceretur, nihil tamen ducis habebat, sed ex re quam tenuerunt patres eius id solum nomen usurpabat und bei Giselbert heisst es: Itaque ducatum cum suis pertinentiis cuidam viro nobili, Henrico scilicet de Lemborch, contulit, et sic ille et quidam eius filius ducatum illum tenuerunt, unde postea multi de Lemborch domini, licet duces non fuerint, tamen duces appellati sunt. Desshalb ist aber doch kaum zu bezweifeln, dass die Limburger nicht zu den Edeln, sondern zu den Fürsten gezählt wurden; denn in den Urkunden erscheinen sie nicht in der Reihe der Edeln, sondern, wenn sie auch zuweilen einer Mehrzahl von Grafen nachstehen, gewöhnlich vor allen Grafen, auch da, wo ihnen selbst der Grafentitel nicht beigelegt wird; mit dem Herzogstitel wird Heinrich 1166 ausdrücklich zu den Reichsfürsten gerechnet.


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