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mcnep schrieb am 24.8. 2005 um 19:23:39 Uhr über

Kohlhaas

Mir stellt sich ein Problem, ein klassisches Dilemma: Es laufen derzeit zwei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Klage 1 ist eingereicht vom Bundesfinanzhof, der gegen die nur 35%ige Besteuerung von Immobilien aus Erbvermögen klagt, die wollen, dass die mit 100 % vom Verkehrswert angerechnet werden (oder so ähnlich, Finanzterminologie ist nicht meine Stärke). Klage 2 hat eine Privatperson in einer der meinen ähnlichen Situation eingereicht, der gegen die Ungleichbehandlung schwuler Lebensgemeinschaften beim Erbschaftssteuerrecht klagt. Für den Staat stehe ich nämlich trotz Standesamtfirlefanz nur in Steuerklasse 3 (oder so, wie gesagt, die Terminologie...), das heißt »sonstige Angehörige«, ich danke. Übrigens dank der verfickten CDU/CSU, die das sogenannte Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz, das dies vermutlich geändert hätte,, abgeblockt hat. Beides soll noch in diesem Jahr entschieden werden. Gehen wir in Fall 1 vom worst case, der 100%-Besteuerung aus, müsste ich mich sputen, die fällige Steuer schnellstens zu begleichen, bevor das Urteil wirksam wird, wobei heute schon die entsprechenden ausgehenden Steuerbescheide von den Ämtern gerne als 'vorläufig' und das heißt anfechtbar im Sinne einer nachträglichen Höherbesteuerung bezeichnet werden, was de jure gar nicht statthaft ist, schließlich ist das Gesetz noch nicht durch. Andererseits gebietet das Hoffen auf eine erfolgreiche Klage 2, die Zahlung der Steuer zu verschleppen, um bei Erfolg der Klägerseite unter entsprechendem Verweis unter anderem den hundertmal höheren Freibetrag abzugreifen. Jedenfalls ist es, um zu einem kapitalistischen Michael Kohlhaas zu werden, Brandsätze auf Finanzämter werfen, Steuerprüfer verschleppen, was weiß ich. Die dummen Riemen. Wissen die eigentlich nicht, was sich gehört und was für ein netter und zugleich schonungsbedürftiger Mensch ich bin?



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