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schmidt schrieb am 10.3. 2022 um 14:01:45 Uhr über

einwanderungsanordnung

der hausherr ist niemals zu stören. er spricht, wenn überhaupt, das personal an. Er selbst ist niemals anzusprechen. Man bittet den Hausherrn nicht um Geld. Das erledigen alles die nötigen Ämter. man belagert auf gar keinen fall das bad des hausherrn sonder wenn man sich notfalls darin aufhält sind alle nötigen arbeiten so zügig wie es geht zu erledigen. es werden keine Haare auf Boden oder waschbecken hinterlassen. Auch nicht in der Dusche. Die Duschwände sind gleich nach der Dusche die nicht lange dauern darf mit dem Schieber zu reinigen, und zwar auch in den Ecken. Außerdem erscheint man nicht ungefragt im Wohnzimmer und lässt sich selbst durch die Bitte der Hausdame nie dazu verleiten im Wohnzimmer Platz zu nehmen, nur wenn der Hausherr einen ausdrücklich dazu auffordert, darf man in der Stube neben dem Wohnzimmer in der Küche zubringen auch um dort nach der rechten Ordnung zu schauen oder um Nahrung zuzubereiten für den nächsten tag. Die tage sollen in musealen einrichtungen und auf keinen fall im Haus des Hausherrn verbracht werden und am Abend geht man am besten gleich zu Bett weil Hausherr und Hausherrin auch mal gerne unbeobachtet und alleine sein wollen und unicht den sex und das zärteln unter familienaufsicht praktizieren das einfach nicht gewohnt sind, das werden wir ihnen schon beibringen, kopf hoch, herr, nach, sie hatten ja einen dicken kopf maggi


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