Hajoki schrieb am 28.4. 2001 um 23:17:00 Uhr über
Tarifvertrag
AN ALLE MITARBEITER
Anhang zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Faellen)
GEBURTSTAG
Daß Sie geboren wurden, ist sicherlich nicht Ihr Verdienst, darum sehen wir keine Veranlassung,
Ihnen in solchen Faellen eine Freistellung zu gewaehren.
GEBURT EINES KINDES
Fuer derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natuerlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie
hatten ja schon Spass.
KRANKHEIT
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweiss. Wenn Sie in der
Lage waren, den Arzt aufzusuchen, haetten sie auch zur Arbeit kommen koennen.
OPERATIVE EINGRIFFE
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskraeften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie
sie sind. Die Entfernung oder Veraenderung eines Teiles von Ihnen verstoesst gegen den
vereinbarten Arbeitsvertrag.
SILBERNE ODER GOLDENE HOCHZEIT
Fuer derartige Anlaesse kann keine Freistellung gewaehrt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit
dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien sie froh, wenn sie zur Arbeit gehen duerfen.
TODESFALL IN DER FAMILIE
Wird nicht entschuldigt: Fuer den Verblichenen können sie sowieso nichts tun und jemand anderes
kann genauso gut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den spaeten
Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frueher frei – vorrausgesetzt, Sie sind
mit der Arbeit fertig.
EIGENER TODESFALL
Hier duerfen Sie mit unserem Verstaendnis rechnen, wenn sie a) uns zwei Wochen vorher ueber ihr
Ableben informieren, damit wir rechzeitig eine neue Kraft einstellen koennen; b) spaetestens bis
8.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Massnahmen einleiten koennen; c) Ihre und die
Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, daß sie verstorben sind. Liegen beide
Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub abgezogen.
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