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Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Ertragswertberechnung - der frühere Substanzwert spielt bei der privatwirtschaftlichen Wertberechnung keine Rolle mehr. Der Marktwert stellt sich so als ein Vielfaches des Jahresertrages dar, der Jahresertrag das »netto-netto« der Immobilie, also der Rohertrag abzüglich Instandhaltung, Rücklagen, Verwaltungskosten, Steuern usw. In den letzten Jahrzehnten schwankte der Marktpreis etwa zwischen dem 8-fachen und 15-fachen Jahresertrag.
Um zu einer ersten Marktwertberechnung eines Sklaven zu kommen, bietet sich eine Übernahme dieser Methode an: denn die Immobilie wird stets auf eine etwa 30-jährige Nutzungsdauer gerechnet, die in etwa mit der Nutzungsdauer eines Sklaven übereinstimmen dürfte.
Für die Kosten eines Sklaven kann die Bedarfsberechnung der Sozialhilfe (Hartz IV, Grundsicherung) herangezogen werden. Sagen wir einfach mal so: 350 Euro Lebensbedarf, 350 Euro Wohnung, 100 Euro fiktiver Krankenversicherungsbeitrag - kommen wir also auf Kosten von ca. 800 € / Monat und 9.600/Jahr. Ein Sklave, der nun auf dem Arbeitsmarkt für 2.000 € netto / Monat = 24.000 / Jahr vermietet werden kann, bringt also einen Reinertrag von € 14.400 / Jahr. Dies ist allerdings lediglich das »netto«, nicht das »netto-netto«, das schwer zu schätzen ist, da zB die Sklavereiverwaltungskosten ebenso schwer einzuschätzen sind, wie evtl. Sklavenhaltungssteuern. Gehen wir also mal salopp von lediglich 10.000 € Jahresertrag aus.
Damit dürfte der Marktwert eines Sklaven, der auf dem Arbeitsmarkt ein Nettoeinkommen iHv € 2000 erzielen kann, zwischen 80-150.000 € liegen, im Mittel also bei 115.00 €.
Griechenland hat ca. 10 Millionen Einwohner. Würde man 1 Million hiervon als Sklaven zu 115.000 € verkaufen können, würde dies einen Ertrag von € 115 Milliarden € erbringen. Dies wäre durchaus eine volkswirtschaftlich erwägenswerte Alternative zu den sogen. »Rettungsschirmen« der Europäischen Union !
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