Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Sklavenmarkt«
Konstantin schrieb am 7.8. 2013 um 09:00:05 Uhr zu
Bewertung: 25 Punkt(e)
Unter den jungen Sklavenbengeln gab es Exemplare, die waren regelrecht folter- und melkgeil. Sie liebten es, wehrlos gefesselt von möglichst vielen Leuten rücksichtslos abgemolken zu werden. Und sie wimmerten kläglich, wenn es einmal eine Pause gab und sich der Saft in ihren Eiern staute, und spritzten dann ohne erregt zu werden immer wieder ab. Solche Boys waren auf den Sklavenmärkten regelrechte Publikumsmagnete, und ihre Besitzer kassierten bei den Melkern kräftig ab.
Andere Marktbesucher bevorzugten hingegen knackiges, blutjunges Frischfleisch, das sich verzweifelt in seinen Fesseln wand und sich den groben melkenden Händen zu entziehen versuchte. Ihr Stöhnen und Brüllen beim Hodenquetschen war für die Sadisten schönste Musik, die laufend herausgequälte frische Boysahne köstlichster Nektar.
Nicht nur auf den Sklavenmärkten, sondern auch in speziellen Sperma-Restaurants, in Knabenbordellen oder bei Orgien standen foltergeilen Sadisten qualvoll gefesselte hübsche junge Boys mit fetten Hoden zum Dauer-Abmelken, das immer mit gnadenlosem Hodenquetschen verbunden war, zur Verfügung.
edge schrieb am 16.10. 2002 um 12:51:44 Uhr zu
Bewertung: 10 Punkt(e)
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Arbeitslose nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff Urlaub nicht. Von der Voraussetzung der täglichen Erreichbarkeit unter der dem Arbeitsamt bekannten Wohnanschrift kann das Arbeitsamt aber bis zu insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr, die nicht zusammenhängen müssen, unabhängig vom Zweck, entbinden. Arbeitslose können sich dann, unter Fortzahlung der Leistungen, ausserhalb des ortsnahen Bereiches aufhalten.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bleibt für die Dauer der Ortsabwesenheit nur bestehen, wenn das Arbeitsamt vorher zugestimmt hat. Die Ortsabwesenheit muss deshalb zuvor beantragt werden. Der Antrag kann nicht langfristig gestellt werden, da für das Arbeitsamt vorhersehbar sein muss, welche Vermittlungsaussichten für die Zeit der geplanten Ortsabwesenheit bestehen.
Das Arbeitsamt darf einer Ortsabwesenheit in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit nur in begründeten Aunahmefällen zustimmen. Die Zustimmung zu einer Ortsabwesenheit ist stets ausgeschlossen, wenn diese die berufliche Eingliederung beeinträchtigen würde.
Julia schrieb am 29.4. 2015 um 16:19:43 Uhr zu
Bewertung: 5 Punkt(e)
Die Leiche schrieb am 28.8. 2011 um 10:14:37 Uhr über
Sklavenmarkt
Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Ertragswertberechnung - der frühere Substanzwert spielt bei der privatwirtschaftlichen Wertberechnung keine Rolle mehr. Der Marktwert stellt sich so als ein Vielfaches des Jahresertrages dar, der Jahresertrag das »netto-netto« der Immobilie, also der Rohertrag abzüglich Instandhaltung, Rücklagen, Verwaltungskosten, Steuern usw. In den letzten Jahrzehnten schwankte der Marktpreis etwa zwischen dem 8-fachen und 15-fachen Jahresertrag.
Um zu einer ersten Marktwertberechnung eines Sklaven zu kommen, bietet sich eine Übernahme dieser Methode an: denn die Immobilie wird stets auf eine etwa 30-jährige Nutzungsdauer gerechnet, die in etwa mit der Nutzungsdauer eines Sklaven übereinstimmen dürfte.
Für die Kosten eines Sklaven kann die Bedarfsberechnung der Sozialhilfe (Hartz IV, Grundsicherung) herangezogen werden. Sagen wir einfach mal so: 350 Euro Lebensbedarf, 350 Euro Wohnung, 100 Euro fiktiver Krankenversicherungsbeitrag - kommen wir also auf Kosten von ca. 800 € / Monat und 9.600/Jahr. Ein Sklave, der nun auf dem Arbeitsmarkt für 2.000 € netto / Monat = 24.000 / Jahr vermietet werden kann, bringt also einen Reinertrag von € 14.400 / Jahr. Dies ist allerdings lediglich das »netto«, nicht das »netto-netto«, das schwer zu schätzen ist, da zB die Sklavereiverwaltungskosten ebenso schwer einzuschätzen sind, wie evtl. Sklavenhaltungssteuern. Gehen wir also mal salopp von lediglich 10.000 € Jahresertrag aus.
Damit dürfte der Marktwert eines Sklaven, der auf dem Arbeitsmarkt ein Nettoeinkommen iHv € 2000 erzielen kann, zwischen 80-150.000 € liegen, im Mittel also bei 115.00 €.
Griechenland hat ca. 10 Millionen Einwohner. Würde man 1 Million hiervon als Sklaven zu 115.000 € verkaufen können, würde dies einen Ertrag von € 115 Milliarden € erbringen. Dies wäre durchaus eine volkswirtschaftlich erwägenswerte Alternative zu den sogen. »Rettungsschirmen« der Europäischen Union !
#################################################
Eine äußerst interessante Berechnung:)
Mein großes Lob für diese amüsante betriebswirtschaftliche Berechnung.
Aber tatsächlich müsste man auf diese Weise wohl den Nutzwert eines Sklaven berechnen.
Aber ein Kaufpreis von 80.000 € für einen Sklaven kommt mir da schon sehr hoch vor.
Wer könnte sich unter diesen Umständen überhaupt einen Sklaven leisten ?
Die Schicht der Käuferinnen und Käufer wäre da wohl sehr klein.
Sklaverei macht nach meiner Ansicht wirtschaftlich nur dann einigermaßen Sinn, wenn sich vor allen die Mittelschicht Sklaven leisten kann.
Nicht zu vergessen wäre auch dass die gesellschaftliche Akzeptanz nur dann gegeben ist, wenn eine möglichst breite Mittelschicht von einer derartigen Institution spürbar profitiert und es sich nicht nur um den Luxus eine kleinen Oberschicht handelt.
Einige zufällige Stichwörter |
Selbstmordtasse
Erstellt am 19.6. 2008 um 06:32:52 Uhr von mcnep, enthält 8 Texte
Angst
Erstellt am 10.8. 1999 um 09:12:10 Uhr von Effi, enthält 955 Texte
Messie
Erstellt am 9.5. 2002 um 21:14:51 Uhr von Kropos, enthält 26 Texte
Dynamite
Erstellt am 25.10. 1999 um 02:02:19 Uhr von erba, enthält 15 Texte
Jugendorganisation
Erstellt am 24.9. 2009 um 08:02:09 Uhr von , enthält 5 Texte
|