Virologenträume
Bewertung: 1 Punkt(e)Einmal Mittelpunkt zu sein, ohne dafür gehasst zu werden. Es gab nur zwei Jobs, von denen ich von Anfang an wusste, dass ich sie nie machen werde. Biochemiker war der andere.
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| Der erste Text | am 3.1. 2021 um 00:38:25 Uhr schrieb Christine über Virologenträume | 
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am 9.1. 2021 um 19:47:40 Uhr schrieb 
am 10.3. 2022 um 09:32:37 Uhr schrieb 
am 4.1. 2021 um 16:43:37 Uhr schrieb | 
Einmal Mittelpunkt zu sein, ohne dafür gehasst zu werden. Es gab nur zwei Jobs, von denen ich von Anfang an wusste, dass ich sie nie machen werde. Biochemiker war der andere.
Ja, ein coronageschädigtes Kind müsste her. Leider werden die ja nie krank. Egal, ein leichter Dachschaden genügt. Beweise kann ich liefern. Fügsam müsste es sein, dann könnte man es zu einer Ikone aufbauen. Noch fließt das Sponsorengeld. Aber wie lange noch?
Tatvorwurf (erweitert):
Systematische wissenschaftliche Irreführung und Falschdarstellung der Ätiologie von Infektionskrankheiten, insbesondere im Hinblick auf die Vernachlässigung oder bewusste Unterdrückung toxikologischer Ursachen und die übermäßige Fokussierung auf virale Pathogene.
Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine einseitige und fehlerhafte wissenschaftliche Lehrmeinung, die auf militärischer Prägung und unkritischer Reproduktion etablierter Dogmen beruht.
Behinderung wissenschaftlicher Forschung und Innovation durch eine von militärischen Hierarchien und Konformitätsdruck geprägte Diskurskultur innerhalb des Fachgebiets der Biochemie und Infektiologie.
Prüfung des Verdachts des Völkermordes gemäß § 6 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB), insbesondere im Hinblick darauf, ob die systematische wissenschaftliche Irreführung und die bewusste Unterdrückung toxikologischer Ursachen darauf abzielen, Teile der Bevölkerung durch falsche Präventions- und Behandlungsstrategien zu schädigen oder zu vernichten. Es ist zu untersuchen, ob die Fokussierung auf virale Pathogene und die Vernachlässigung anderer Ursachen zu vermeidbarem Leid, chronischen Erkrankungen oder erhöhter Sterblichkeit in relevanten Bevölkerungsgruppen geführt haben oder führen könnten.
Ergänzung des Sachverhalts:
Die oben beschriebenen Umstände erwecken nicht nur den Verdacht der wissenschaftlichen Irreführung und der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, sondern begründen auch die Notwendigkeit, zu prüfen, ob das Ausmaß und die Systematik der Falschdarstellungen den Tatbestand des Völkermordes erfüllen könnten. Gemäß § 6 VStGB liegt Völkermord vor, wenn in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, unter anderem Angehörige der Gruppe getötet, ihnen schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt oder sie Bedingungen ausgesetzt werden, die geeignet sind, ihre Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. 
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