Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 5, davon 5 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 3 positiv bewertete (60,00%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 23.11. 2009 um 15:47:38 Uhr schrieb
® über Beipackzettel
Der neuste Text am 31.10. 2018 um 11:34:30 Uhr schrieb
Christine über Beipackzettel
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 2)

am 31.10. 2018 um 11:34:30 Uhr schrieb
Christine über Beipackzettel

am 24.11. 2009 um 21:22:28 Uhr schrieb
Hanno Nühm über Beipackzettel

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Beipackzettel«

Die Leiche schrieb am 28.12. 2009 um 22:07:34 Uhr zu

Beipackzettel

Bewertung: 1 Punkt(e)

Dieses Medikament ist nur für Inhaber eines ordnungsgemäss ausgestellten ärztlichen Rezeptes bestimmt. Sein Besitz in anderen Fällen ist unter anderem durch die Gesetze und Verordnungen der USA, der Volksrepublik Vietnam, des Königreichs von Großbritannien und Irland, Norwegens und des Freistaats Sachsen streng untersagt, und kann mit Geldstrafe bis 20.000.000 US-Dollar oder Freiheitstrafe bis 299 Jahren bestraft werden insbesondere dann, wenn dieses Medikament an Dritte weitergegeben wird, die Angehörige des US-Bundesstaates West Viriginia, Californien oder South Dakota sind und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für den Fall, daß Sie in den Besitz dieses Medikaments gelangt sind, ohne dies von einem Arzt ordnungsgemäß verschrieben bekommen zu haben, sind Sie verpflichtet, das Medikament bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle - in Rheinland-Pfalz, dem Vatikan und den Faröer-Inseln auch in einer Apotheke - abzugeben und wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie in den Besitz dieses Medikamentes gelangt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Angehörige des US-Bundesstaates Wyoming, Venezuelas und der Vereidigten Arabischen Emirate, sofern Angehörige der genannten Staaten dieses Medikament vor dem 1.1.1992 im Geltungsbereich des CAPP-Abkommens den Besitz an diesem Medikament erhalten oder weitergegeben haben oder haben könnten. In jedem Fall wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich nach Inbesitznahme dieses Medikamentes mit einem zugelassenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen!

Die Leiche schrieb am 23.11. 2009 um 17:37:36 Uhr zu

Beipackzettel

Bewertung: 1 Punkt(e)

Nach einem Urteil des LG Hamburg haftet man auch dann für eine Webseite, wenn man mit dem, was dort steht, nicht einverstanden ist, sofern man sich nicht eindeutig davon distanziert. Aus diesem Grunde distanziere ich mich hiermit von allem, was irgendwo steht und gegen Gesetze oder so verstößt auch dann, wenn diese Gesetze noch nicht erlassen sind oder schon nicht mehr gelten.

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