|
Als einen solchen konnte man freilich den Justizrath von Zadenig in der benachbarten Hauptstadt der Insel, in dessen Sprengel der Fall gehörte, kaum bezeichnen. Herr Justizrath von Zadenig sah in dem Falle nach keiner Seite etwas Außerordentliches. Daß Wagen an mehr oder weniger gefährlichen Stellen umgeworfen werden könnten und Brieftaschen oder dergleichen dabei verloren gingen, müsse Jeder zugeben, und daß der Weg über die Dollaner Haide dergleichen Stellen aufzuweisen habe, sei bekannt, zum Mindesten ihm – dem Justizrath von Zadenig –, der die Geschichte der beiden Vettern Wenhof, die ja zum Theil auf der Dollaner Haide spiele, sehr genau kenne, wie sie Jeder kenne, der, wie er, aus einer alten Familie der Insel stamme. Die Brandows seien keine alte Familie und die Weise, wie sie seiner Zeit zu Dahlitz gekommen, wohl nicht vollständig zu rechtfertigen; aber Dahlitz hätten sie ja nicht mehr, und Karl Brandow wegen des Zustandes der Dollaner Wege zu chicaniren, auf denen drei oder vier Generationen der Wenhofs unbelästigt hin- und hergefahren seien – das halte er – der Justizrath von Zadenig – denn doch für unerlaubt, um so mehr, als die Spitze der Chicane sich gar nicht gegen Brandow, sondern vielmehr gegen seinen eigenen Schwager, den Herrn Landrath von Swantewit auf Swantewit, richten würde, der allerdings in letzter Instanz für den Zustand der Communal- und Vicinalwege verantwortlich sei. Wenn indessen Herr Wollnow, vor dessen Respectabilität und Klugheit er die höchste Achtung habe, meine, daß die Sache an Ort und Stelle untersucht werden müsse, so wolle er sofort den Referendar von Pahlen hinschicken und ihm sogar einen Gensd’arm mitgeben, was immer noch besonders officiell und feierlich aussehe – und damit würde Herr Wollnow doch gewiß zufrieden sein.
|