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Schmidt schrieb am 20.2. 2006 um 00:49:16 Uhr über

Unschuldsverlust

so etwas darf es nie und nimmer geben, jedenfalls nicht so früh, und später eigentlich auch nicht, ja, ich habe eigentlich gesagt. Ich möchte nicht das er so schlecht über Kinder denkt.
natürlich weiß sie nicht was sie tut wenn sie lügt, im schlechtesten fall denkt sie sich nichts dabei.
Nein, ich werde nicht mehr beginnen.
Dieses elende Maul.
So ein Arschloch.
Und diese vernünftigen Abschiede.

Als ob man allen anderen etwas antut.
ich hol dich da raus, darauf kannst du gift nehmen,
solche Zwischenbemerkungen
nein, das hat sich auf ganz was anderes bezogen
diese wunderbare erwachsenensprache
die angekündigte entmündigung zwischen den zeilen
du mußt dich entscheiden
woher nur, alles dreht sich doch nur,
das muß er doch selber,
wenn er sich nicht äußert,
nur der depp für,
seit du die tabletten nimmst
ich würde dir die Tabletten empfehlen
in fachhände begeben
kann dir nicht mehr
ertrage
krank gemacht
du bist doch ganz alleine schuld
aktenvermerk suizid-amok
notwehrexzess
wir machen das auch nicht gerne
da wird man Sie nicht so gut behandeln
mit der Suppenkutsche in der Stadt absetzen
ich kann das vor dem Kostenträger nicht länger verantworten
man will Ihnen helfen
Sie müssen sich jetzt entscheiden.

Ich bitte Sie eindringlich von weiteren Zwangsmaßnahmen abzusehen, auch wenn irgendjemand dies für dringend therapeutisch erforderlich halten sollte.




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Was kann man tun, wenn »Unschuldsverlust« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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