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prediger schrieb am 19.1. 2007 um 10:53:42 Uhr über

Verfallsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein auf Lebensmittelverpackungen anzugebendes Datum, das angibt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu essen oder zu trinken ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar.

Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums liegt im Ermessen des Herstellers. So kann es sein, dass gleichartige Produkte verschiedener Hersteller eine unterschiedliche Mindesthaltbarkeit haben.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für noch original geschlossene Verpackungen. Geöffnete Verpackungen führen dazu, dass Sauerstoff und/oder Feuchtigkeit und/oder Mikroorganismen Zugang zum Lebensmittel haben und damit seinen Verderb verursachen bzw. beschleunigen.

Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten (z. B. Hackfleisch), ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben.

Weder aus dem MHD, noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrsfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können.

Im Gegensatz zu Produkten mit MHD dürfen Produkte mit Verfallsdatum nicht mehr nach Ablauf desselben verkauft werden. Von einem Verzehr wird ebenso abgeraten, da insbesondere in Lebensmitteln erhöhte gesundheitliche Risiken bestehen.

Kommt es bei einem Produkt häufig dazu, dass vor Ablauf des MHD das Produkt nicht mehr verzehrsfähig ist, sollte die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde (zum Beispiel der Wirtschaftskontrolldienst (WKD) oder das Gesundheitsamt) verständigt werden. In der Regel wird der Hersteller dann dazu angehalten, neue Shelf-life Tests zu absolvieren und das MHD-Datum zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.




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