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Moabit hilft! schrieb am 6.2. 2016 um 20:58:53 Uhr über

anschlag

Juristischer Kommentar im Reichsgesetzesblatt, angeschlagen etwa auf der Infotafel des Bezirksamts in Berlin-Moabit, daneben natürlich auch in tausenden von Gemeinden von Füssen bis nach Flensburg:

»Das schiefe Schauen im Umkreis von wenigstens drei, in schwerem Fall aber von bis zu 15 Kilometern im Umkreis eines «Flüchtlingsheims» wird ab sofort als schwerwiegender Landfriedensbruch behandelt und als solcher unnachgiebig von der Bundesstaatsanwaltschaft verfolgt werden. Wer in einem Radius von mindestens drei aber im schwerwiegenden Fall bis zu 15 Kilometern um ein «Flüchtlingsheim" schief schaut, oder das schiefe Schauen in irgendeiner Weise begünstigt, erleichtert oder gar aktiv unterstützt, kann nach den neuesten, von der Bundesregierung in Absprache mit dem Innenministerium entworfenen Verordnungen mit bis zu 20, mindestens aber fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Der Gesetzgeber wird in seinem Entwurf zudem vorsehen, das Strafmaß in besonders gravierenden Fällen auf bis zu 30 Jahren auszudehnen. Bei nachgewiesener Affinität zu terroristischen Gruppierungen wie der AfD empfiehlt die Bundesregierung zudem die anschließende Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit.

Zur Wahrung des sozialen Friedens wie der feiheitlich rechtlichen Grundordnung Deutschlands empfahl das Bundesjustizministerium der Bundesregierung und somit der gesetzgebenden Körperschaft des Bundestags zudem eine zeitlich nicht begrenzte Aussetzung der Anwendung sämtlicher Artikel des StGB auf Staatsbürger folgender Länder:

Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bangladesh, Eritrea, Iran, Irak, Jemen, Libanon, Lybien, Mali, Marokko, Mauretanien, Nigeria, Pakistan, Sudan, Syrien, Tadjikistan, Tunesien, Turkmenistan sowie einige andere.

Damit folgt die Bundesregierung von einer durch Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzten Expertenkommission, die sich darauf verständigt hat, dass die Diskriminierung der Flüchtenden aus diesen Ländern aufgrund der Regelungen des StGB nach Zugrundelegung des Maßstabs der EMPATHIE mit den in jedem Fall horrend schrecklichen Schicksalen dieser Menschen unzulässig ist. Im Umkehrschluss hat die Expertenkommission des Bundesjustizministeriums dringend angeregt, dass jeder, der einen Staatsbürger der oben aufgeführten Länder aufgrund eines Straftatbestands des StBG in Deutschland anzeigt, unmittelbar selbst mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen des Rechtsstaats belangt werden müsse. Die Umrisse des Strafmasses hierfür, so die Empfehlung der Expertenkomission um Heiko Maas, sollte in etwa jenen für das »schief-schauen-im-Umkreis-von-Flüchtlingsheimen« entsprechen.

Gez.

Angela Merkel (MdB / KanzlerIn, CDU), Ralf Stegner (Stellvertr. Bundesvorsitzender SPD), Jakob Augstein (Reichspressechef des Reichsverbands der Deutschen Presse), Georg Diez (Reichsschriftleiter).


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