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Der erste Text am 14.3. 2007 um 12:36:09 Uhr schrieb
mcnep über stalken
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Christine über stalken
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am 18.11. 2010 um 09:22:05 Uhr schrieb
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am 3.12. 2019 um 19:05:32 Uhr schrieb
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am 7.11. 2020 um 15:53:11 Uhr schrieb
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Assoziationen zu »Stalken«

mcnep schrieb am 14.3. 2007 um 12:36:09 Uhr zu

stalken

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Rentnerin bedrängt PfarrerFreispruch

Es gab obszöne Anrufe und Dessous vor dem Pfarrhaus – der Justiz sind aber die Hände gebunden: Ein katholischer Priester empfindet die Liebe einer Rentnerin als «menschliche Tragödie».

Eine liebestolle Rentnerin, die seit fast sechs Jahren einem katholischen Pfarrer nachstellt, ist vom Arnsberger Landgericht vom Vorwurf des Hausfriedensbruches frei gesprochen worden. Die 64-jährige Frau habe die Taten «zwar objektiv begangen», sagte der Richter am Dienstag. Sie sei allerdings von einer Gutachterin als schuldunfähig beurteilt worden.
Die Rentnerin hatte ihren zwölf Jahre jüngeren Schwarm täglich mit obszönen SMS und Anrufen bombardiert. Das Pfarrhaus und den Garten schmückte sie mit Blumen, Dessous und anderen Liebesbekundungen. Bei dienstlichen Terminen klebte sie wie ein Schatten an dem Pfarrer.

Liebe wichtiger als Verbote

Der Arnsberger Freispruch ist bereits der zweite im Fall des Pfarrer-Stalking für die Frau aus Meschede. Im vergangenen Dezember hatte das Amtsgericht sie ebenfalls wegen Schuldunfähigkeit in einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung freigesprochen. Damals stand fest, dass die Frau sich über Haus- und Betretungsverbote hinweg gesetzt hatte. Sie selber hat keine Erklärung für ihr Verhalten. «Meine Liebe ist mir wichtiger als die Verbote», hatte sie in einem früheren Verfahren gesagt.

Die Hoffnung auf eine Zwangseinweisung der Frau hat sich für den Geistlichen nun erneut zerschlagen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der selber den Freispruch gefordert hatte, bezeichnete den Fall als «menschliche Tragödie». «Das ist eine Situation, die ich selber nicht erleben möchte

Auch das neue Stalking-Gesetz ist für den Pfarrer kein Lichtstreif am Horizont. Denn auch in einem neuen Verfahren wegen aktueller Übergriffe würde die Frau wegen ihrer Schuldunfähigkeit freigesprochen werden müssen. «Der Justiz sind die Hände gebunden», machte der Richter in seiner Urteilsbegründung klar. (dpa)


(Quelle: Netzeitung vom 13. März)


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