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TAZ schrieb am 17.4. 2005 um 05:19:37 Uhr über

BMW

Haushaltsnotlage zwingt verfassungsrechtlich zu besonderen Rechtfertigungen: Bezahlt werden darf nur noch, was »unabdingbar« ist.

Der Senat hat die für den kommenden Dienstag geplante Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses abgeblasen, der Nachtragshaushalt 2005 soll nicht wie bisher geplant in der Aprilsitzung der Bürgerschaft verabschiedet werden. Hintergrund der Verzögerung ist die Diskussion um die Folgen der offiziellen Feststellung einer »Haushaltsnotlage«.

Im Auftrag des Haushaltsausschusses hat dann aber der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft eine Expertise über die Rechtslage angefertigt, aus der der Senat nun die Konsequenzen ziehen muss.

In einem Papier, das der Senat am kommenden Dienstag beschließen will, heißt es dazu: »Vor dem Hintergrund der gleichlautenden Verfassungsbestimmungen zur Kreditbegrenzung« müsse man die rechtlichen Hinweise des Verfassungsgerichtes Berlin (VGB) »im Grundsatz auf Bremen übertragen«. Das bedeutet, hatte die Expertise deutlich gemacht, dass »der Haushaltsgesetzgeber verpflichtet ist, alle investiven und konsumtiven Ausgaben auf die Finanzierung von bundes- und landesverfassungsrechtlich notwendigen öffentlichen Aufgaben zu beschränkenAndere Ausgaben, die »zur Abmilderung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienten«, seien nur erlaubt, wenn sie »unabdingbar seien, um dieses Ziel zu erreichen

Ob wenigstens die Eckwerte für die Haushalte 2006/2007 am kommenden Dienstag beschlossen werden können, war gestern noch offen - die Staatsräte haben sich nach dem Krach der Woche zur Klausur zusammengesetzt - »open end«, wie es hieß.

taz Bremen Nr. 7641 vom 16.4.2005, Seite 25, 78 Zeilen (TAZ-Bericht), kawe

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