>Info zum Stichwort Arbeitslosengeld | >diskutieren | >Permalink 
Jo schrieb am 9.12. 2012 um 17:47:18 Uhr über

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld 1

12 Punkte, die Sie sich merken sollten

1. Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
sind Sie verpflichtet,
sich spätestens
drei Monate vorher
persönlich arbeitssuchend zu melden.

Erfahren Sie von der Beendigung
weniger als drei Monate vorher,
müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden.

Zur Wahrung der Frist
und um Ihnen die Arbeitssuchendmeldung
zu erleichtern,
können Sie uns
z. B. telefonisch die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
mitteilten
und einen Termin
zur persönlichen Arbeitssuchendmeldung
vereinbaren.

Neben der telefonischen Meldung
besteht die Möglichkeit
der online-Arbeitssuchendmeldung.

Melden Sie sich nicht rechtzeitig,
droht eine Sperrzeit.

Lediglich bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis
gilt die Pflicht zur Meldung nicht.

2. Um Beschäftigungslosigkeit
nicht eintreten zu lassen
oder zu beenden,
sind Sie verpflichtet,
eigenverantwortlich
nach einer Beschäftigung zu suchen,
eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen
oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
teilzunehmen.

Auf Verlangen der Agentur für Arbeit
müssen Sie Ihre Eigenbemühungen
nachweisen.

3. Unter Umständen müssen Sie
mit dem Wegfall der Leistungen
oder mit Sperrzeiten rechnen,
wenn Sie

+ sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen

+ zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen

+ Eingliederungsmaßnahmen ablehnen

+ die während Ihrer Arbeitslosigkeit
von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen
nicht nachweisen

+ einer Aufforderung,
sich zu melden oder zu einem Untersuchungstermin
zu erscheinen,
nicht folgen

4. Bitte melden Sie der für Sie zuständigen
Agentur für Arbeit
sofort alle Änderungen,
die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen können,
und zwar auch dann,
wenn andere Personen
im Auftrag der Agentur für Arbeit
für Sie tätig sind.

Insbesondere einen Lohnsteuerklassenwechsel
oder die Eintragung,
Änderung oder den Wegfall eines Faktors
auf der Lohnsteuerkarte
müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Lassen Sie sich
wegen der finanziellen Auswirkungen
eines Lohnsteuerklassenwechsels
unbedingt möglich schon vor
dem Lohnsteuerklassenwechsel
bei Ihrer Agentur für Arbeit
beraten.

5. Bitte melden Sie Ihrer Agentur für Arbeit
vorab jeden Umzug
oder eine geplante Ortsabwesenheit

6. Arbeitslosengeld wird frühestens
von dem Tag an gezahlt,
an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit
die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen.

Suchen Sie also im eigenen Interesse
sofort Ihre Agentur für Arbeit auf,
wenn Sie arbeitslos werden.

Die Arbeitslosmeldung
gilt als Antrag auf Leistungen.

7. Die Leistung wird bargeldlos ausgezahlt.

8. Die Entscheidung über Ihren Antrag
wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid
bekannt gegeben.

9. Während eines Leistungsbezug
sind Sie
kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.

Melden Sie eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit
bitte sofort Ihrer Agentur für Arbeit.

Nach einer Unterbrechung
des Leistungsbezuges
müssen Sie sich in bestimmten Fällen
erneut abeitslos melden.

10. Ihre Agentur für Arbeit
ist berechtigt,
sie zur persönlichen Meldung aufzufordern,
weitere Auskünfte einzuholen bzw. Sachverhalte zu ermitteln.

Hierzu gehört auch die Veranlassung
ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen.

11. Bewahren Sie die von Ihrer Agentur für Arbeit
ausgestellten Nachweise
sorgfältig auf.

12. Bitte beachten Sie,
dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen
nach Überführung
in eine elektronische Form
und nach einer Aufbewahrungszeit
von 6 Wochen
vernichtet werden.

Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen
wieder benötigen,
teilen Sie dies bitte
rechtzeitig schriftlich mit.


   User-Bewertung: /
Zeilenumbrüche macht der Assoziations-Blaster selbst, Du musst also nicht am Ende jeder Zeile Return drücken – nur wenn Du einen Absatz erzeugen möchtest.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Arbeitslosengeld«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Arbeitslosengeld« | Hilfe | Startseite 
0.0091 (0.0034, 0.0041) sek. –– 823901915