Ein Wohnungswechsel darf nicht am Montag stattfinden, wenn er nicht unglückbringend sein soll; am Donnerstag darf kein Dienstbote seinen neuen Dienst antreten; am Freitag darf keine größere Reise unternommen werden, wie auch der Beginn der Fahrt am Freitag dem Schiffer ein böses Omen ist. Die Kamille wird in jedem Hause als Hausmittel gehalten, ist aber besonders wirksam und heilkräftig, wenn sie am Johannistage (24. Juni) gepflückt worden ist. Dem Neugebornen muß, wenn es ein Knabe ist, der Vater den ersten Kuß geben, damit er einen ordentlichen Bart bekomme, der das Mädchen verunzieren würde. Dieses bekommt deshalb den ersten Kuß von der Mutter oder von sonst einem weiblichen Wesen. Das erste Zeug, Hemdchen etc. sei nicht neu, sonst zerreißen die Kinder zu viel Kleider, wenn sie größer werden. Darum wird das Zeug der älteren Geschwister für spätere Fälle sorgsam aufbewahrt. Beim Erstgebornen muß eine Freundin oder Nachbarin mit gebrauchter Wäsche aushelfen. Kommen die Nachbarinnen während des Wochenbettes zum Besuch, so sollen sie gemeiniglich das kräftige, wohl auch schon das kluge Aussehen des Kindes loben dürfen, dabei aber ja nicht vergessen hinzuzufügen: „Unberufen!“ oder „segne’s Gott!“ Selbstverständlich findet jede sogleich die größte Aehnlichkeit mit dem Vater oder der Mutter heraus Daß dabei zuweilen die wunderlichsten Dinge zu Tage kommen können, beweist folgende Geschichte, die sich vor mehreren Jahren im Dorfe M. zugetragen hat. Dem Schreiber dieses wurde sie von einem nahen Verwandten der Familie selbst mitgetheilt.
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