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Hamlet Hamster schrieb am 8.4. 2005 um 11:14:21 Uhr über

Urheber

Ist im technokratischen Sinne der Schöpfer, der Erstverfasser - eben der Urheber - einer Idee, eines Konzeptes, nennen wir das Kind ruhig beim Namen: der Inhaber geistigen Eigentums, nämlich seines eigenen.

Ein Beispiel: Leonardo daVinci kann unserem heutigen Kenntnisstand folgend mit Fug und Recht u.a. als Urheber, als geistiger Schöpfer des Hubschraubers bezeichnet werden.

Zur Entstehung einer sogenannten Urheberschaft frage man doch der Einfachheit halber einen ambitionierten Juristen. Und der sagt: " Ein Werk, das eigenständig genug ist, um einen Urheberschutz zu genießen, ist mit dem Moment der Entstehung geschützt.

Das klingt nicht nur hehr und edel, das ist sogar richtig. Interessant ist nur, daß der durchschnittlich ambitionierte Jurist auf die Frage der Nachweisbarkeit, eben immer noch genau vorstehend genannte Ausführungen macht. Wir lernen: Einen Juristen interessiert die Praxis nur in der Praxis. Theoretisch ist die Theorie ausreichend.

Hierzu vielleicht eine ergänzende Anmerkung, um die Wesenszüge eines (oder auch gleich mehrerer) Juristen zumindest ansatzweise erfahrbar zu machen: Die Abtreibung mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt ist strafbar. Das heißt: Beschleicht Person X das wunderbare Gefühl, seine über alles geliebte Großmutter sei im stolzen Alter von sagenwirmal 95 Jahren schwanger geworden und man könne diese Schwangerschaft abbrechen, indem er der Großmutter täglich eine Packung Gummibärchen verabreicht - geschieht also diese Verabreichung von Gummibärchen an die Großmutter nur und im festen Vorsatz, damit und dadurch ihre Schwangerschaft zu beenden, so ist dies eben strafbar. War es zumindest während der Zeit, als mein Vater Jura studierte.

Erwartet also bitte von solchen Menschen, die sich über solche Dinge möglicherweise ein paar Gedanken zu viel machen, nicht zwingend, daß sie Euch helfen. Im Zweifelsfalle müßt Ihr das schon selbst tun.

Der Spontisatz »Befreit alle Gummibärchen« beschäftigt sich in Wahrheit und vor diesem Hintergrund mit nichts anderem, als der Urheberrechtspflege unter Verwendung volksnaher Methoden.


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