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lodda schrieb am 11.4. 2003 um 07:22:06 Uhr über

Lederriemen

Bekannt sollte auch der legendäre Lederriemen-Fall des BGH sein.
Da geht es um die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und grober Fahrläsigkeit.

Skurile Geschichte, zwei kleine Stricher wollen einen Schwulen ausrauben.
Also gehen sie ihn besuchen und gucken bei ihm Pornos oder so. Dabei haben sie einen Sandsack und einen Lederriemen.
Dann versuchen sie den Schwulen auszuschalten. Zuerst versuchen sie ihn durch einen Schlag mit dem Sandsack zu betäuben, was nicht gelang. Dann legten sie ihm den Lederriemen um den Hals und zogen zu, sie wollten ihm dabei angeblich aber nur soviel Luft rauben, damit er bewußtlos wird. Sie waren sich aber bewußt, dass es auch lebensgefährlich ist, gerade deswegen hatten sie zuerst den Sandsack ausprobiert.

Nachdem er dann doch zu lange stranguliert wurde starb er dann doch. Das war ihnen zwar zutiefst unerwünscht, dennoch wurde sie wegem vorsätzlichem Mord verurteilt.

Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit kann halt zuweilen sehr schwer sein. Dieser Fall ist insofern ein Paradefall.


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