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wauz, am 25.1. 2013 um 16:59:17 Uhr
Besenwirtschaft

Wengerter (Weinbauern) haben in Württemberg das Recht, für die Dauer von 8 Wochen eine Besenwirtschaft einzurichten, um ihren Wein abzuverkaufen. Die Besenwirtschaft ist damit eine Sonderform des Ausverkaufs. In Baden und in der Pfalz und in Franken gibt es ähnliche Regelungen. Da sind auch die Namen Kranzwirtschaft, Strauchwirtschaft oder Kehraus gebräuchlich.
Das Besondere an der Besenwirtschaft ist, dass die einzige Voraussetzung ihrer Einrichtung der eigene Weinanbau ist. Ob man in der Scheuer, in einer Garage, im nicht mehr genutzten Stall oder der eigenen Wohnstube ausschenkt, ist gleich. Man muss auch keine besondere Anzahl an Abtritten nachweisen, oder Parkplätzen, oder Garderobenhaken.
Es muss der eigene Wein sein, und Fleisch, das in den Speisen serviert wird, muss aus Hausschlachtung stammen. (Das bedeutet, die Schweine müssen eine Nacht in einem angemieteten Stall verbracht haben, bevor der Metzger sie metzget).
Früher einmal wanderte der Besen immer durch das ganze Dorf, so dass außer zur Lese es kaum einen Tag im Jahr gab, an dem nicht einer den Besen ans Tor gehängt hätte. Inzwischen sind auch die Besenwirtschaften professionalisiert. Meist gibt es da eine richtige Gastronomie-Einrichtung und die Räumlichkeiten sind im Rest des Jahres für private Feierlichkeiten zu mieten. Solchen Besenwirtschaften fehlt es ein bisschen an der ursprünglichen Gemütlichkeit und natürlich dem Gelächter, wenn ein altersschwacher, vom Nachbarn ausgeliehener Stuhl unter einem dicken Städter zusammenbrach.

Achja, die guten alten Zeiten...

(...sind ein zeichen für die eigene, bald einsetzende, Vergreisung)



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