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Die Leiche schrieb am 20.2. 2011 um 00:44:51 Uhr über

Guttenberg

Also das wesentliche an dem abgekästen Zeug ist doch die Täuschungsabsicht, oder ? Der Vorsatz also, das Wissen und Wollen. Fahrlässige Täuschung ist keine Täuschung, das ist einfach nur Schlamperei, und das die dann nicht aufgefallen ist, ist nicht sein Bier, sondern daß von denen da unten in Bamberg, äh, Bayreuth, ja ... und erst recht gilt das doch wohl, wenn unser Mann, als er die entsprechende Handlung begangen hat, nicht oder nicht vollständig zurechnungsfähig war ! Wir müssen also wissen: erstens: wann hat er das Literaturverzeichnis erstellt ? Wann hat er die Endfassung der Arbeit gemacht ? Zweitens: welche Belastungen hat er in dieser Zeit ausstehen müssen ! Der ist doch zweimal Vater geworden ... waren die Schwangerschaften alle normal ? Klemmense sich hinter den Gynäkologen und natürlich zuerst hinter seine Alte, aber Finger weg, hehe ! Und was ist mit ihm ? Hat der nicht irgendwas gehabt in dieser Zeit ? Jeder Mensch wird dochmal krank, oder ? Der soll ma ne Schweigepflichtsentbindung für seine Ärzte rüberschieben, aber dalli ! Tunse nich so ! Da gibts n Präzedenzfall: Friedrich Zimmermann ! Der war ja, als er n Meineid geschworen hat, kurzzeitig unzurechnungsfähig ! Is voll durchgegangen ! Und genau sowas schwebt mir vor ! Ich weiß, das ist nicht optimal, aber wenns keine andere Möglichkeit gibt, müssen wir diese Option ziehen können ! Also - Sie wissen, was Sie zu tun haben: ran an den Speck !


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