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Myrsky schrieb am 26.6. 2001 um 15:26:25 Uhr über

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Altenheim pocht auf Wohngeld


Mit einer Klage vor Gericht will das Seniorenzentrum St. Clemens Pflegewohngeld von der Stadt erstreiten.

Das Altenzentrum St. Clemens fährt gegen die Stadt schwere Geschütze auf: Mit einer Reihe von Klagen will das Heim Pflegewohngeld für mehrere Senioren erstreiten. Heimbewohner würden in die Sozialhilfe getrieben, weil die Stadt das Landespflegegesetz besonders streng auslege, so die Begründung. Dieser Argumentation kann Sozialdezernent Udo Spiecker überhaupt nicht folgen.

Konkret geht es um sieben Fälle, die jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gelandet sind. Zwischen 4059 und 6031 Mark monatlich (abhängig von der Pflegestufe) zahlen die Bewohner pro Monat für einen Heimplatz. Einige erhielten einen Zuschuss von bis zu 570 Mark pro Monat, erläutert Heimleiter Peter Tischmann. Bis Ende Dezember kam das Geld vom Landschaftsverband auch anstandslos. Seit Jahresanfang ist dafür aber die Stadt zuständig. »Doch die Kommune streicht den Heimbewohnern Zug um Zug das Pflegewohngeld.« Grund: Die Heimbewohner verfügten über ein Vermögen (Sparguthaben etc.) und sollten dieses erst aufbrauchen, bevor sie Pflegewohngeld erhalten.

Kein Zuschuss für Senioren mit einem Vermögen

Für den Geschäftsführer des Altenheims ist das unverständlich: »Da sind diejenigen Bewohner die Dummen, die gespart haben. Sie erhalten erst dann den Zuschuss, wenn sie sozialhilfebedürftig werdenDer Heimleiter hat jetzt seine Konsequenzen gezogen und für sieben Bewohner eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. 20 weitere Beschwerden sollen folgen.
Die Stadt sieht sich mit ihrer Praxis jedoch im Recht. »Das Pflegewohngeld soll bedürftige Pflegeplatznutzer entlasten«, erläutert Sozialdezernent Udo Spiecker. Wer aber ein Vermögen (laut Gesetz mindestens 4500 Mark) besitzt, dem stehe eine öffentliche Förderung für den Heimplatz nicht zu. Spiecker: »Das ist ein Stück soziale GerechtigkeitIst das Vermögen aufgebraucht, prüft der Sozialhilfeträger dann erneut, ob Pflegewohngeld zu zahlen ist.

Die Stadt Oberhausen muss jährlich rund zehn Millionen Mark für diesen Zuschuss aufbringen. Falls die Kläger mit ihren Beschwerden vor Gericht durchkommen, dürfte die Summe aber steigen. Dann will man auch in den bislang abgelehnten Fällen zahlen




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