Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Schreibverbot«
quimbo75@hotmail.com schrieb am 18.3. 2002 um 21:05:08 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
ist das ein Grundrecht, das, wenn man davon beschnitten, als Folter bezeichnet werden kann? So wie das Recht auf würdige Fäkalentsorgung, Trinken, Essen, einen Schlafplatz und eine halbe Stunde Rundgang? Hmm...Amnesty International weiss da wohl besser Bescheid. Jedenfalls - wenn man im Schweizer Militär in den Knast kommt, dann ist in der Zelle eine Bibel, und - man hat das Recht, neben den Mahlzeiten, Papier und Stift zu bekommen...wohl um sich mit seinen Sünden auseinanderzusetzen. Leider war ich selbst viel zu kurz drin und hatte dann weiss Gott anderes zu tun, als nach Papier und Bleistift verlangen zu müssen.
waldegg schrieb am 12.8. 2001 um 21:22:22 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Einem Menschen wird untersagt, sich in schriftlicher Form einem anderen Menschen mitzuteilen. Warum? Weil diese Mitteilung eine subjektive Meinung darstellen könnte, die möglicherweise von öffentlicher Meinung abweicht, in totalitären Systemen gar mit dem Tod geahndet wird. Auch, aber in erster Linie deswegen, weil die Schrift leichter zu reproduzieren ist, zu vervielfältigen, unter die Leute zu bringen, als wenn man als reiner Redner ohne Hilfe der Medien versucht, ein Forum zu finden. Das gesprochene Wort hat mehr Macht als das geschriebene, doch was nützt das, wenn wir diese Worte nicht vermitteln können an Andere, die in der Lage sind, die Worte sinnvoll zu gebrauchen?
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