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Die Leiche schrieb am 6.7. 2012 um 09:21:11 Uhr über

Urteil

Bitte erheben Sie sich ! Im Namen des Volkes !! Der Karl-Josef Schmidt ist schuldig des Betruges zu Lasten der Agentur für Arbeit tateinheitlich mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall in 53 Fällen sowie des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 37 Fällen. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Dem Verurteilten wird auferlegt, sich in der Bewährungszeit einem stationären Betäubungsmittelentzug zu unterziehen und den angerichteten Schaden von7.500 an die öffentlichen Kassen zurückzuzahlen. Ihm fallen ferner die Kosten des Verfahrens zur Last. Bitte nehmen Sie wieder Platz !

Tja, Herr Schmidt ... Sie haben ja selbst zugegeben, über drei Jahre hinweg Pfandflaschen gesammelt zu haben - und das nahezu täglich, ohne daß Sie eine Gewerbeerlaubnis besaßen. Das kann übrigens noch Ärger mit dem Landratsamt geben, aber das interessiert hier erst mal nicht. Hier interessiert, daß Sie, wie Sie selbst zugegeben haben, hieraus ein regelmässiges Einkommen erzielt haben. Das hätten Sie angeben müssen - unabhängig davon, ob es zu einer Minderung Ihres Grundsicherungsbetrages geführt hätte, oder nicht. Ferner haben Sie auch eingestanden, insbesondere um Bildungseinrichtungen und Bushaltestellen herum Betäubungsmittel gesammelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat uns Auszüge aus dem Internet-Forum »Assoziationsblaster« vorgelegt, aus denen präzise die Mengen hervorgehen - und die haben Sie noch nicht einmal bestritten. In demselben Forum haben Sie sich eingelassen, eine Spezialmatraze für € 890 sowie ein gebrauchtes Klavier der Marke Bösendorfer für2.500 im Tatzeitraum erworben zu haben. Das macht zusammen schon € 3390 - weit mehr, als mit den von Ihnen zugestandenen Erträgen ihrer Pfandflaschensammlung - nämlich 1-2pro Tag - hätte erzielt werden können. Es ist etwa das 10-fache. Und wo soll das Geld denn hergekommen sein, Herr Schmidt ? Eine glaubhafte Antwort hierauf sind Sie schuldig geblieben !


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